Mahlleute
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Mahlleute = Mahlmänner
gewählte (Genossenschaftsrecht) oder benannte geschworener Beisitzer eines Marken- oder Holzgerichtes in Westfalen; oder auch Scherner als Aufseher einer Mark, Exekutivorgan des Holzgerichts.