Lippramsdorf (Haltern)/Sitten und Gebräuche

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Ausbestattung und Gewinngeld

  • Gerichtsbuch: 1610 Kläger Goßen Meineken gibt kläglich an – wes Gestalt er der Beklagten Tochter – die Hardicksche an der (Sicking-) Mühlen – zur Hausfrau genommen und mehr nicht – als ein Kuhbiest zum Brautschatz bekommen habe – Begehrt nach ihrer Gelegenheit und gemeinen Landbrauch – ihre gewöhnliche Aussteuerung aufzulegen – Die Beklagte darauf zur Antwort gegeben – sie habe ihrer Tochter deren Kiste – Schrein – Kleid – Bett und seinem Zubehör – die Kuh und 1 Malter Roggen mitgegeben, auch etzliche Schafe überlassen – Hielt es dafür – daß ihrer Gelegenheit nach ihr ferner nicht abgefordert werden könne – und dem Landbrauch genug getan habe – Hab daneben dem Herrn zu Ostendorf für Gewinn 50 RT geben müssen – auch etzliche Jahre ihre 2 Kinder unterhalten – Hierauf ist Bescheid – daß sie als Mutter und Kinder – zwischen hier und nächsten Gerichtstag – sich zusammen tun und die Güte versuchen sollen – und wohin verhoffentlich dieselbe entstehen würde – als dann die Gebührnis darüber statuiert werden solle
  • Gerichtsbuch: Zuwissen, daß im Jahr 1626 Diekmann zu Wester Ölde (Marl) sich mit seiner Tochter – der Winckelkottischen – dergestalt vertragen hat – daß Diekman seiner Tochter 15 RT zur Aussteuer dazu gibt – Damit nun Winckelkotte von meinem gebietenden Herrn seine Schulden abkommen möchte – hat er dem Winckelkotten Schafe und etliche Verkel nachgelaßen und 20 RT gefordert – welche er – Diekman – zugeben angelobet. – Noch Diekman zugesagt und versprochen 3 Kuhbiester – 3 Verkel, -1 Kessel – 1 Pott. – Auch geben sie ihrer Tochter noch 1 Pelz – 1 Korb und 1 gefärbten Schal – darbei 1 Brautwagen – welcher unstrafbar (abgabenfrei) sein soll. – Hier – ihm Beiwesen von dieser Seite Hülsken – Buddenbroich – Blavott – Droste – und an Diekmans Seite Lelen und Berger.

Strafe bei vorehelicher Schwangerschaft

1734 den 23ten octobris: Erbgewinn nach leibaigenthumbs rechten und das gewinn, mitd Einschluß deren brüchten (=Strafgeld) wegen geschehener beschwängerung (Heirat 31.10., Geburt 22.11.)

Schnellheirat 24 Stunden

Hausprotokollbuch: 1612 Rotger Vildirrichs in Ungnad des Herrn hierselbst geraten, und wegen das er allhier die Magd Lyse in dem Bauhause beschwengert, ist also von vilgen. meinem Herrn auferlagt, daß er morg. Sontag gen. Lyse soll zur Ehe nehmen, welches er auch angelobt und dafür Bürge geworden Baman und itzig Vildirrik.

Vogelschießen der Schützen

Hausprotokollbuch: 1611 Hat Saleman vor dem Herrn hierselbst Abtrag gemacht – wegen das er am 26.06. diesen Jahres nicht unter der Vogelruten erschienen – und ist ihm solches gelassen aus Gnade auf 2 feiste Hammel und 1 RT Strafe – und selbe innerhalb 4 Tage a dato dieses allhier einzuliefern angelobt – dafür bürgt Schulte zu Eppendorf.

Fastnacht

Kornempfangsregister 1740 März auf 17. (Auf Haus Ostendorf): Dem Rüther über die Lippe, ihr behufs Vicari Daldrup 1/2 Aniser - Brandwein, sofern gyso den hat, per sofort und für die Domestigenen auf Fastabend den Brandwein zu findwerk, intaubt 16 1/2 Kannen, per Kanne 11 Stüber, geliefert, gezahlt 4 Scheffel Roggen, per Scheffel 40 Stüber gezahlet.