Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/176

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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gesellschaftlichen Verhältnisse löst sich das alte römische Namensystem mehr und mehr auf, und man muß bei der weitern Entwicklung die verschiedenen Gebiete unterscheiden. Man wird zwischen Frankreich und Italien wesentliche Unterschiede zu machen haben und selbst in Nord- und Südfrankreich verschiedene Gebräuche in der Namenführung wahrnehmen. In Italien erscheint es dann als eine Art von Renaissance, wenn dann doch früher als in anderen Ländern der Familienname wieder zu Ehren kommt. In Venedig wird die patrizische Verfassung diesen Erfolg gehabt haben. Im übrigen Italien herrscht dann wie später in Frankreich und Deutschland die Bezeichnung der Person nach dem Orte von dem sie herstammt vor. Es kommt auch schon vor, daß die Herkunftsbezeichnung auch bei Wechsel der Ansässigkeit beibehalten wird, also der Fall, in dem diese am natürlichsten sich in den Familiennamen verwandeln mag.[1] Auch finden sich Verwandtschaftsbezeichnugen, aber doch nur selten patronymische Bildungen.[2] Beinamen die mit der Herkunft nichts zu thun haben, sind im 10. Jahrhundert in Italien nur selten.[3]

      In Frankreich will man wahrgenommen haben, daß schon im siebenten Jahrhundert drei Viertel der Personennamen unter dem Einfluß germanischer Namenbildung gestanden hätten.[4] Auch finden sich da nicht selten Doppelnamen, die durch qui et vocatur, durch sive oder cognomento verbunden werden. Diese seit dem 6. Jahrhundert aufkommenden Erscheinungen mehren sich im südlichen


  1. Z. B. Johannes de Ansimo, Civ. de castello Ariciense, Hartmann, Tabularum 8. Nr. 7.
  2. Johannes filius quondam Andre de vico Atino. 975. Cod. Langob. 1336 u. 761, aber eine patronymische Form hat Uhlirz nur ein einziges mal im 10. Jahrhdt. bemerkt: Leo Bezonis, Reg, di Farfa 3, 102 u. 401.
  3. Uhlirz, der eben hier maßgebend sein wird, hat mir gütigst folgende Beispiele mitheilt, Andreas, qui vocatur Angelus negotiator, 972 Muratori Ant. Ital. 5, 427. Johannes qui vocatur Peroncio, Hartmamm, Tabul. 10 Nr. 8, 11, Nr. 9. Crescentius qui vocatur Marcapullo 993. Reg. Sublacense 128, No. 84. Dominicus, qui Buccascarpa vocatur, 994, ebd. 213 Nr. 167., Johannes Judex qui supernomine Burellus vocatur, Reg. di Farfa 3, 127. No. 416. Johannes qui vacatur Pazus, ebd. 2, 141 Nr. 428.
  4. A. Giry, Manuel de diplomatique. Paris 1894. S. 381 ff.