Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/123
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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mit dem Begriffe des Geschlechts, gens, zusammen, wobei wieder eine genauere Begriffsbezeichnung eigentlich nur bei den Römern, bei den neueren Völkern aber höchstens seit den späten Zeiten des sogenannten Mittelalters maßgebend war.
Die Verwandtschaftsverhältnisse des Stammbaums.
Stammvater und Stammmutter erscheinen bei dem Umstande, daß alle Collektivbezeichnungen genealogischer Art immer nur etwas relatives bedeuten können, weil sehr wahrscheinlich alle, oder doch sehr große Theile von Völkern und Rassen in Abstammungsverwandtschaft stehen, als die eigentlichen Träger des Familienbewußtseins. Alle durch die Zeugungen eines Paares in ihrem Dasein bedingten Personen erkennen sich als Familienangehörige an, sie erweitern oder verengern sich in dem Maße, in welchem die Stammeltern in eine höhere oder tiefere Reihe oder Generation von Vorfahren gesetzt werden. Denkt man sich ein Stammelternpaar lediglich in der Eigenschaft als Eltern, so ist die Familie leicht zu überblicken in den Kindern. Denkt man jedoch das Stammespaar hinaufgerückt in die Eigenschaft und Stellung von Großeltern, Urgroßeltern bis zu den Uraltvätern, so erweitert sich der Stammbaum und mithin die Familie nach unten bis zu den Urgroßenkeln und es zeigt sich eine Abfolge von Zeugungen, die in Ansehung aller dabei in Betracht kommenden Personen immer wieder aus das als ursprüngliche Erzeuger gedachte Stammelternpaar zurückführen und im Hinblick auf die dazwischen liegenden Abstammungsverhältnisse je eines Vaters und seiner Kinder als Generationen oder Geschlechtsreihen bezeichnet werden. In der Geschlechtsreihe stehen aber die Kinder verschiedener Väter und Mütter, während in der Reihe, in welcher man den gemeinsamen Ursprung aller untereinander verwandter Personen aufsucht, nur Ein Stammvater und Eine Stammmutter stehen können. Demnach ist auch der Begriff der Blutsverwandtschaft, consanguinitas, von der Abstammung von einem Elternpaar abhängig, welches man in einer vorhergegangenen Generation als Ausgangspunkt einer Reihe von Zeugungen angenommen und nachgewiesen hat.