Kleriker
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Kleriker
Kleriker, Clericus (lat), Geistlicher. Die Geistlichkeit, Priesterschaft, die Gesamtheit der katholischer Geistlichen. Es sind die , die von den Laien geschrieden und dem geistlichen Dienst geweiht sind. Jeder Keriker muß eine Diözese oder Klostergemeinschaft angehören. Manche Kleriker waren ohne höhere Weihen und hatten schon das Amt als Vikar oder Priester bzw. Pfarrer inne, weil das Amt mit Pfründe versehen war und von diesen Einkünfeten er seine Studien und einen Priester bezahlen mußte, damit die Verpflichtungen der Pfründe erfüllt wurden.
Weblinks
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 519