Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/006
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Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939) | |
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München oder Wien), kurpfälzische im Badischen Generallandesarchiv in Karlsruhe, isenburgische in den Isenburgschen Archiven in Büdingen und Birstein, solmsische in den Solmsischen Archiven in Braunfels, Laubach, Lich und Assenheim, leiningensche in den Leiningenschen Archiven in Amorbach, löwensteinsche in Wertheim, stolbergsche in Wernigerode, Roßla und Ortenberg, wild- und rheingräfliche in den Salmschen Archiven zu Anholt und Coesfeld,[1] schönbornsche in Wiesentheid, riedeselsche in Lauterbach usw. Dagegen ist das Erbachsche Gesamt-Archiv jetzt in Darmstadt, ebenso die Adelsarchive der Dalberg (z. T. in Herrnsheim), Dienheim, Günderode, Koeth-Wanscheidt, Löw v. Steinfurth, Nordeck zur Rabenau, Wetzel v. Carben und der Ganerbschaft Staden. Vor allem ist Darmstadt zuständig für die alten hessischen Gebiete von 1573 ab, während für die Zeit vorher auch das Staatsarchiv in Marburg in Frage kommt. Dort in Marburg sind ferner Archivalien für die vormals hanauischen Gebiete, die 1806/10 und 1866 aus hessen-kasselischem Besitz an Hessen-Darmstadt kamen.
Das nachstehende Hauptverzeichnis gibt bei jeder selbständigen Gemeinde an, zu welchem Gebiet sie vor 1800 gehörte und seit wann sie hessisch ist (die Zeitangabe ist bei den rheinhessischen Orten durch einen Strich — ersetzt, der daran erinnern soll, daß sie alle um 1793 unter französische Herrschaft gerieten und dann 1816 hessisch wurden). Diese Angaben beruhen nebst älteren Arbeiten (besonders der „Historischen Übersicht der Territorialveränderungen“ von Ewald 1872) im wesentlichen auf der Karte „Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren (1787)" von K. Strecker und den zugehörigen Erläuterungen von W. Wagner, Darmstadt 1938 (letztere auch im „Archiv für hess. Geschichte" XX, S. 1–220), und sind daher so zuverlässig wie möglich.[2]
- ↑ GenWiki-Red.: Im Original sind 2 Punkte über dem s
- ↑ Einige Weiler und viele Höfe standen unter einem anderen Herrn als die Gemeinde, zu der sie jetzt gehören. Angaben darüber finden sich in der obengenannten Schrift von W. Wagner, auf die im Verzeichnis durch ein Sternchen * hinter dem Namen solcher Weiler oder Höfe verwiesen wird.