Kastorf
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Schleswig-Holstein > Kreis Herzogtum Lauenburg > Kastorf
Kastorf, Castorf, Castorff, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein.
- Kastorf ist seit seiner Entstehung ein freies adeliges Gut mit eigener Gerichtsbarkeit bis 1870, Verwaltung bis 1889.
- bis 1747 gehörte der Ort als sog. "Lübsches Gut" zu Lübeck.
- ab 1889 gehörte der Ort zum Amtsbezirk Bliestorf.
Name
Der Name bezieht sich auf den Ortsgründer und leitet sich von der niederdeutschen Form Kersten für Christian ab.
Politische Einteilung
zur Gemeinde Kastorf gehören die Ortsteile Kastorfer Zoll / Kastorfer Mühle und Christianshöhe, bis 1827 auch Neu-Castorf.
Kirchliche Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Kastorf gehört seit 1286 zum Kirchspiel Siebenbäumen, vor 1286 aber zum Kirchspiel Berkenthin.
Standesamt
Kastorf gehörte 1948 - 1970 zum Standesamt Siebenbäumen.
Schule
Schule nachweisbar ab 1762 bis 1974
-
Bewohner
Geschichte
hier der aktuelle Stand zur Kastorfer Geschichte mit vielen Familendaten (s. Hufen und Katen )
http://www.kastorfer-geschichte.de/index.html
Steinzeit (bis 2 000 v. Chr.)
div. Funde s. Kersten, Karl: Vorgeschichte des Kreises Herzogtum Lauenburg.
Erdgeschichtliche Einleitung von Karl Gripp, Die vor- und frühgeschichtlichen Denkmäler und Funde in Schleswig-Holstein , Bd. 2 Neumünster : Wachholtz, 1951
Verschiedenes
Karten
Kurhannoversche Landesaufnahme von 1776/1777 Blatt Steinhorst Nr. 52
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen (z.B. über die Vorlage:Hinweis zu Zufallsfund).
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>KASORF_W2061</gov>