KB-Datenerfassungen/Niedersachsen/Hildesheim
Bis zur Einrichtung der Standesämter 1875 wurden Personenstandsbeurkundungen ausschließlich von den Kirchen vorgenommen. Kirchenbücher sind für Genealogen, aber auch für Historiker anderer Forschungsrichtungen, von besonderem Interesse, weil sie – im Gegensatz zu den in öffentlichen Archiven vorzugsweise vorhandenen Sachakten – nicht nur Personennamen enthalten, sondern – unabhängig von Standes- oder Vermögensverhältnissen - auch familiäre Zusammenhänge erkennen lassen. Die Kirchenbücher der Hildesheimer Kirchengemeinden befinden sich für
- katholische Kirchengemeinden im Bistumsarchiv Hildesheim - evangelische Kirchengemeinden in den jeweiligen Gemeinden. Die Mikrofilmlesestelle des ehemaligen Kirchenbuchamts befindet sich in der Martin-Luther-Kirchengemeinde Nordstadt-Drispenstedt, Peiner Straße 53, 31137 Hildesheim, Tel. 05121 52681, E-Mail coordes@martin-luther-kirche.de
Im Stadtarchiv werden Kirchennebenbücher der Hildesheimer Kirchengemeinden für die Zeit von 1853 bis 1874, in der die Aufbewahrung dieser Zweitschriften durch die Stadt gesetzlich vorgeschrieben war, verwahrt. Die Benutzung der Kirchennebenbücher ist möglich, Namensregister sind allerdings nicht vorhanden.