Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01/0003-0004
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Hessische Familienkunde/Band 01/Heft 01 | |
Eine Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft der familienkundlichen Gesellschaften in Hessen. | |
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Das für die Genealogie unerschöpfliche Stadtarchiv ist durch wiederholte Bombenangriffe leider sehr in seinen Beständen geschädigt worden. Obwohl sehr viele Archivalien ausgelagert waren, wurden etwa 40% der Bestände vernichtet. Von den genealogischen Quellen[1] bedauern wir den Verlust der Bede-, der Rechen- und der Restkaufschillingsbücher, der Häuserakten, eines Teils der Testamente, Testamentsbücher und Nachlaß-Inventare, ferner der Vormundschaftsakten, der Gewalts- und Urteilsbücher, der Urfehden- Strafenbücher, der Ackergerichts- und Bauamtsakten, der Schulakten, sowie eines Teils der Malefizbücher, Prozeßakten, Zunftakten und Meisterbücher, außerdem eines Teils der Akten des Schultheißenamtes und des Landamtes, schließlich sämtlicher Akten über Frankfurter Dörfer und Höfe (Urkunden blieben erhalten). Auch große Archivteile der Patriziergesellschaften Alt-Limpurg und Frauenstein sowie die historisch-genealogischen Sammlungen Battonn, Böhmer, Glauburg, Kirchner, Ochs, Schlosser, Schudt, Steitz und Uffenbach gerieten in Verlust. Dagegen blieben die Chroniken und die Sammlungen Fichard, Malapert, Holzhausen, Kriegk (z. T.), Leonhardi, Lersner, Reiffenstein und Schulin im Stadtarchiv erhalten, während die Siegelsammlung gleichfalls verloren ging.
Die Bestände des Reichsarchivs (Abt. Frankfurt)[2] blieben erhalten und unterstehen jetzt dem Stadtarchiv. Die sehr aufschlußreichen Einwohnermeldekarteien 1867 bis 1945 des Polizeipräsidiums und die Hausstandsbücher mehrerer Polizeireviere wurden 1945 zerstört. Auch die Stadtbibliothek hat große Verluste erlitten; vor allem sind die genealogischen und historischen Zeitschriften sowie Teile der Abteilung Frankfurt[3] verloren. Von privaten Sammlungen sind die der früheren Genealogischen Gesellschaft und vieler Familienforscher verbrannt.
Trotz dieser erheblichen Verluste ist die Genealogie in Frankfurt auch weiterhin durchführbar, von augenblicklichen, aus Raumnot bedingten Benutzungsschwierigkeiten abgesehen, da Kirchenbücher, Zivil- und Personenstandsregister, Bürgerbücher, Rats- und Senatssupplikationen, Dienstbriefe, Währschaftsbücher, Stiftsakten und die überwiegende Mehrzahl der sonst in Betracht kommenden Archivalien doch erhalten blieben.
Auch in Hanau sind Verluste aus den Jahren 1944 bis 1945 zu beklagen. Von Kirchenbüchern[4] sind nur solche aus der Niederländischen und Wallonischen Gemeinde von 1830 bis 1945 vernichtet, ebenso deren Gemeindearchiv mit den Protokollbüchern seit 1566 und der sehr wertvollen Sammlung von Bescheinigungen auswärtiger Gemeinden über Lebenswandel usw. Doch ist aus den Verzeichnissen der Kopulierten, Getauften und Beerdigten in der seit 1726 erschienenen „Hanauer Wochen-Nachricht“ (in der Stadtbibliothek) eine Rekonstruktion möglich. Im Standesamt verbrannten die Personenstandsregister, konnten aber aus den Zweitbüchern wiederhergestellt werden. Aus dem Stadtarchiv wurden die Bürgerbücher der Alt- und Neustadt durch nachträgliche Brandstiftung im Keller des Rathauses vernichtet; auch hier ist eine teilweise Rekonstruktion aus den lückenhaft erhaltenen Stadtrechnungen und Rezeptionsprotokollen möglich[5].
Die Register des Einwohnermeldeamtes gingen auch in Hanau verloren. Dagegen blieben die reichen Bestände des Geschichtsvereins erhalten, darunter Bürgerlisten, Hausverzeichnisse, Geburtsbriefe, Stammbücher usw., die allerdings noch nicht benutzbar sind.
Aus sonstigen Stadt- und Landgemeinden sind keine Verluste bekannt geworden.
Die wiederentdeckten Hofheimer Gerichtsbücher (1425 bis 1740) als familienkundliche Quelle
Von Max Ziemer, Wiesbaden.
Während an vielen Orten unersetzliche Quellen für die Familien-, Heimat- und Sprachkunde durch die Kriegsereignisse verloren gingen, sind in Hofheim im Taunus durch Zufall (oder planmäßiges Suchen) Dokumente von unschätzbarem Werte wiederentdeckt worden, die über ein Jahrhundert in Vergessenheit geraten waren. Studienrat Josef Nix fand zusammen mit Bürgermeister Schullenberg bei der Suche nach anderen Akten unter den Beständen des Hofheimer Rathauses 3 große Bände Gerichtsbücher, die mir zur Auswertung für das 1952 bevorstehende Jubiläum Hofheims übergeben wurden.
Von diesen Bänden haben zwei das Format von 29✕22✕13 cm, der dritte das von 34✕26✕6 cm; mit gebuckelten Holzdecken sind sie bis auf die Schließspangen und Lederriemen recht gut erhalten. Die Schrift ist teils tadellos lesbar, teils bietet sie einige Schwierigkeiten beim Entziffern. In den Dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben einige Studenten, Joseph Trilzinger, J. Wolf und Jacob Sandlus, mit mehr oder weniger Erfolg einen Versuch der Uebertragung des Textes gemacht. Daß sie dabei manchmal vorbeischossen, ist ihnen nicht so sehr zu verübeln, weniger schön ist es, daß sie mit ihren Proben hier und da leere Räume des Urtextes verunzierten.
Die 3 Gerichtsbücher umfassen Einträge aus mehr als 3 Jahrhunderten, von 1425 bis 1740. Der Besitzwechsel durch Kauf, Tausch, Vererbung, die Testamente, Eheverträge, Klagesachen usw. sind in diesem unergründlichen Fundort für Orts- und Familienkunde niedergelegt. Dabei zeigt sich, wie stark die Fäden zwischen den Hofheimern unter sich und zwischen Ihnen und der näheren und weiteren Umgebung hin- und hergesponnen wurden. Es gibt wohl wenig Orte, die sich in dieser Hinsicht mit Hofheim messen können. Den Genealogen wird hier ein über die ältesten Kirchenbücher weit hinausgehendes Material an die Hand gegeben, so daß mancher tote Punkt in Ahnen- und Stammtafeln überwunden werden kann. Aber auch der Heimatsgeschichts- und der Sprachforscher werden manchen wertvollen Fingerzeig für ihre Arbeit entnehmen können.
Die nachfolgende Leseprobe aus dem Jahre 1501 mag ein kleines Bild von dem reichen Inhalt der Hofheimer Gerichtsbücher geben. Die Uebertragung lautet:
„Actum anno Do(mi)ni millesimo Quingentesimo primo (1501) Vff Dornstag nechst nach Anthonij Ist Haurt Schmidt vnd syne Stieffsone Henchin komen fur Heintzenhenn Die Zyt an statt Hermann Spars schult(eiß) vnd gantz gericht zu Hoffheym vnd han alda begert eyn Insatz[6] in daiß gerichts buch zu thune antreff eyn kudt[7], Den sye zwene mit eynander gemacht han nach lude[8] eyns Zetels, der also ludt/It(em) Hait Haurt Schmidt mit vorbedachtl(ichem) mude recht vnd reddelich In bywesenn[9] Peter Harmeß vnd Schmithenß Im Hoiff, syner guten frunde, myt Henchin syme stieffsone, gekudt[10], also daß Haurt hait Henn geben, daiß dritgeteyle an dem Huse daiß Haurt vnd syne dochter hann an dem Huse, da Kontze Schmidts Meckel, der Got gnade, In saß, vmb daiß deyle vnd ansterben,[11] daiß Henn hait an dem Huse, da Haurt Schmit Itzunt In wont, by dem kauffhuse gelegen, vnd vmb daiß nuwe teyle daiß Henn hait an der schuwern[12] by Heller Henchin gelegen, vnd ist her In beredt daß sye sollen daiß Dende[13] In gemeyn(er) Hant gebruch(en), vnd vber dem Dende sail Henchin syne gebruch hain, vnd mit dem Dach vber dem selben Dende sollenn sieß in gemeyn an Dachung halten, vnd ist sonderlich beredt, daß Haurt Schmit sail hann eyn vertel hinden In der
- ↑ H. F. Friederichs, Frankfurt a. M., die alte Reichsstadt und ihre Umgebung. Famgesch. Wegweiser H. 15, Marktschellenberg 1940.-
- ↑ K. Demeter, D. Abt. Frankfurt d. Reichsarchivs als Fundstätte f. d. rhein. Orts- u. Sippenfschg., Bonn 1938.-
- ↑ A. Richel, Kat. d. Stadtbibl., Abt. Frankfurt, II, Ffm. 1929.-
- ↑ H. F. Friederichs, Kirchenbücher u. sippenkdl. Quellen in d. Kreisen Hanau, Gelnhausen u. Schlüchtern, Rhein-Main. Sipp., 7, Ffm. 1943.-
- ↑ R. Bernges, Neue Bürger u. Beisassen d. Altstadt Hanau 1617-1837. Darmstadt 1939.-
- ↑ = Eintrag.
- ↑ = Vertrag.
- ↑ = Wortlaut.
- ↑ = Beisein.
- ↑ = vereinbart.
- ↑ = Erbe.
- ↑ = Scheuer.
- ↑ = Tenne.