Herzogtum Salzburg/Topographie 1839/514
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Herzogtum Salzburg/Topographie 1839 | |
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erhalten die Bauern dafür vom Staatsärar eine Gratifikation an Naturalien.
Rettenbach, eine Revier, 1/2 Stunde von Hollersbach, mit 11 Häusern, 16 Wohnparteyen, 106 Einwohnern am Fuße des Mittersiller-Sonnberges.
Da befindet sich das alte Schloß Einödberg, 1725 dem salzb. Truchseß Melchior Welser von und zu Einödberg zu Lehen verliehen[1]; jetzt das Eigenthum eines Bauers. (Hübner I. 596; Amtspapiere von Mittersill.)
Thalbach, eine Revier der nächsten Umgebung des Schlosses Mittersill. In dieser Gegend ist auch das ehemalige sogenannte Landrichterhaus, unter bayer. Regierung sammt den dazu gehörigen Grundstücken verkauft.
Im Schlosse Mittersill befinden sich die Pfleggerichtskanzley, die Archive mit Handzeichnungen von dem berühmten Fürstaller, die Wohnung des Pflegers und eine Capella regia. In dieser wurde einst alle Freytage eine Messe gelesen. Das Staatsärar bezahlte sie; Bayern hob dieses auf. Eine Viertelstunde vom Schlosse ist die Frohnfeste, das Schloß selbst 1/2 Stunde vom Markte Mittersill entfernt.
Auf der Burg Mittersill (Mitterse1e) wohnten um 1170 die Grafen von Oberpinzgau. Mit einer vollständigen fürstlichen Hofhaltung waren Marschälle, Kämmerer, Schenken und Truchsesse hier, näher und ferner mit Gütern dotirt. Ein Ministerialen-Geschlecht de Mittersill bewohnte die Burg selbst. 1044 erscheint Silo, Graf von Mittersill, höchst wahrscheinlich aus dem Geschlechte von Sempt, 1058 Konrad, 1126, 1142 Berengar, 1145, 1155 Engelbert, 1180 Konrad, 1190 wieder, und von nun auch auf Playn. Um 1180 scheint Heinrich de Pinzgawe die Theilung des Komitates in Ober- und Unterpinzgau vorgenommen zu haben. Ein Sitz befand sich zu Mittersill, der andere zu Sulzau, aber vorübergehend. Dieser Heinrich starb um 1198, und um diese Zeit (wahrscheinlicher
- ↑ Von den Herren von Hund und von den Welsern galt das Sprichwort: »Was auf den Feldern von Lambach bis Einödberg die Garbe schwingt, sind Schnitterinnen der Welser.« (Salzb. Int. 1802 S. 9.)