Herforder Chronik (1910)/431

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Herforder Chronik (1910)
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1759

Mit der Herforder Ruhe ist es nun vorbei, und das wieder heranziehende Kriegselend wirft seine Schatten voraus.

Für angekündigte Krankenzüge muß am 15. Juni Senator Stohlmann 300 Bund zehnpfündiges Stroh bereithalten und „sofort die Veranstaltung machen, daß einige Wrogen abständiges Eichenholz für den Notfall an das Rathaus geschafft werden“.

Am 2. Juli beschließt der Magistrat:

„Da die gegenwärtige und kritische Umstände und Zeitläufte einen abermaligen Besuch französischer Truppen oder wenigstens Streifen der Parteien mutmaßen lassen, so erfordere es das Beste des gemeinen Wesens, sich auf alle widrige Fälle wegen Lieferung der nötigen Naturalien zu rechter Zeit vorzusehn. Dem Bäcker- und Braueramts-Dechen (Vorsteher), Herrn Heiden jun. sowie den Schlachtern Blesse, Huneke und Richter solle „angedeutet“ werden, „sich im voraus an Bier, Brot und Fleisch zu halten“ und zu dem Ende die nötigen Kühe anzukaufen oder wenigstens sich demnächst anzukaufender zu versichern. Es sollen ihnen alle ihre Lieferungen „ex publico“ (aus der Stadtkasse) sofort bezahlt werden, um „solchergestalt“ den Kredit der Stadt und des publici (gemeinen Wesens) zu konservieren und von den Einwohnern „alles besorgliche Unglück möglichsten Fleißes abzuwenden“.

Zur Bestreitung solcher und anderer etwa erforderlichen Kosten seien

„1. die Mohrischen Pupillengelder ad 1143 Tlr. 33 Gr.

2. die Arnhöltischen in deposito in (Verwahrung) vorhandene 200 „

3. die Müllerschen deponierte Pupillengelder 100 „

4. die aus den verkauften Hospitalstücken und gelieferten Stadtmobilien gelöste und noch vorrätige 46 „ 22 Gr. 4 Pfg.“

zu gebrauchen und, falls solche Gelder hiernächst nicht reichen sollten, würde man wegen eines auf die Bürgerschaft zu legenden und zu repartierenden Anlehens das Weitere verfügen.

Ferner sollen am Nachmittage dieses Tages die Höckeramts-Dechen wegen Anschaffung nötigen Specks und anderer Lebensbedürfnisse erinnert, ebenso sämtliche Bäumer, pferdehaltende Berger und Bürger ans Rathaus gefordert und ihnen eingeschärft werden, „daß sie ihre Pferde nicht abhanden bringen, sondern zum nötigen Behuf jedesmal in Bereitschaft halten“. Diejenigen aber, „welche dem zuwider ihre Pferde vertuschen, wegschicken oder, wenn sie hiernächst zu nötigen Fuhren von Obrigkeits wegen bestellt worden, sich dem entziehen würden“, sollen für solchen Ungehorsam auf das empfindlichste bestraft werden.

In diese vorsorglichen Bestrebungen der Stadtvater fährt der Befehl des französischen Intendanten Donnezan hinein, der alles das ungestüm fordert, was jene schon beschlossen haben, und daraufhin setzen sie die Verkaufspreise fest: