Herforder Chronik (1910)/424

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Herforder Chronik (1910)
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1758

In den Verfügungen vom 17., 18. und 20. März bestimmt nunmehr die Kammer, daß, „nachdem dem Höchsten sei Dank die hiesige Provinz von der feindlichen Occupation befreit und unter Sr. Königl. Majestät Domination (Herrschaft) und glorreichen Scepter wiedergebracht“ sei, der Magistrat in seinen Berichten und Vorstellungen sich der „vorhin gebräuchlich gewesenen Titulatur und Kurialien (untertänige Redewendungen) wieder zu bedienen habe“, daß das vorige Kirchengebet wieder hergestellt und verlesen werde, und daß es billig sei, Gott für die Errettung aus schwerer Not auf das feierlichste und inbrünstigste zu danken. Zu dem Ende sollen am nächsten Sonntage die Geistlichen den Text Ps. 71, 21-24[1] ihrer Predigt zugrunde legen, „das Te deum laudamus absingen“ und das Kirchengebet mit einer Fürbitte für die ferneren glücklichen Progressen der alliierten Armee schließen.

Das Kriegsgetöse zog sich nach Westen, dem Rheine zu, und Herford blieb zunächst verschont und unbehelligt von den Feinden.

Wie schon immer üblich gewesen, wenn Truppen in oder bei der Stadt gelagert hatten, so läßt auch diesmal der Magistrat im Auftrage der Mindener Regierung, und zwar am 2. Osterfeiertage, von allen Kanzeln in der Stadt und auf dem Berge die Bürger auffordern, alle von den Feinden bei ihrem Abzüge verübten Gewalttätigkeiten oder Schäden, „es bestehe worin es wolle“, schriftlich anzugeben und auf dem Rathaus zu überreichen, „widrigenfals sie damit weiter nicht gehöret werden sollen“. Solches geschah ja, wie wir schon mehrmals erlebt haben, weniger in der Absicht, den Schaden zu ersetzen, als von allem Vorgefallenen unterrichtet zu sein. Es werden nach dieser Aufforderung von 68 Personen schriftliche Schadenangaben eingereicht, von denen der Magistrat nur diejenigen der Pferdehaltenden „in und um die Stadt“ nach Minden meldet, die erheblichen Schaden an Wagen, Gespann, Geschirr, Rind- und anderem Vieh, an Korn und Fouragen gehabt haben. Die Aufstellung des Magistrats ist folgende:

1. Kaufm. J. F. Heermann, Mandatarius des Hoffmeisterschen Hauses Nr. 630 100 Taler - Mg.
2. Fuhrm. Beck 87 34
3. Strotbäumer 87 24
4. Niederbäumer, hat 30 Reiter und 24 Pferde 9 Tage lang gehabt (Wachtposten). Haben (beim Abzüge) mit Gewalt genommen Leiterwagen, Krippen, Pferdegeschirr und was sonst zum bespannten Wagen gehört, 2 der besten Pferde, 4 beste Kühe und andere Dinge 331 11
  1. Ps. 71, 21-24. Du machst mich sehr groß und tröstest mich wieder. So danke ich dir mit Psalterspiel für deine Treue, mein Gott: ich lobsinge dir auf der Harfen, du Heiliger in Israel. Meine Lippen und meine Seele, die du erlöset hast, sind fröhlich und lobsingen dir.