Herforder Chronik (1910)/320

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Herforder Chronik (1910)
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Die zweimalige Berufung Schliepsteins darauf, daß der ganze Umstand alles mit angesehen und angehört habe, will uns die ganze Geschichte von den endlosen Treuversicherungen des Rates nicht ganz unverdächtig, vielmehr stark aufgebauscht erscheinen lassen zu dem Zwecke, die spätere Untreue des Rates, von welcher noch die Rede sein wird, so recht verdammenswert hinzustellen.

Mittlerweile waren im September 1651 die Exekutionskommissare in Herford angekommen, um das vom Kaiser befohlene Werk der Restitution der Stadt vorzunehmen; es waren zwei kurkölnische Räte Aldenhoven und Quendell und die beiden sächsischen v. Moltke und Petersen. Mit ihnen erschien, wie Hölscher erzählt, Anton Fürstenau, den seine Freunde heimlich an der Leuchte, dem heutigen Schützenhofe, in Empfang genommen und in die Stadt geleitet hatten. Das erste, was die Kommissarien taten, war, daß sie den von den Bürgern im Jahre 1647 dem Kurfürsten geleisteten Huldigungseid für ungültig erklärten, da er ja erzwungen worden wäre. Aus demselben Grunde seien die mit dem Kurfürsten geschlossenen Vergleiche null und nichtig. Als treibende Kraft bei der nun folgenden gänzlichen Umwälzung müssen wir wieder Anton Fürstenau ansehen. Der von dem Kurfürsten nach der Eroberung der Stadt 1647 abgesetzte alte Rat wurde samt den Bürgermeistern Bernhard Fürstenau und Corvey wieder in ihre Ämter eingesetzt; die Stadt wurde von allen Verpflichtungen dem Kurfürsten gegenüber, namentlich der Kontribution, entbunden und erhielt die Bestätigung aller Privilegien und Gerechtsame, welche sie vor der Eroberung besessen hatte. Anton Fürstenau erhielt vom Rate eine neue Vollmacht ausgestellt. Schließlich wurde verkündigt, daß die Stadt in ihren vorigen Stand der Reichsunmittelbarkeit wiedereingetreten sei. Vergebens eilten die kurbrandenburgischen Räte herbei, um die Bürger vor übereilten Schritten zu warnen, indem sie sie an ihre Eide mahnten, vergebens erließen sie einen Protest an den Kaiser gegen die Überschreitungen, deren sie die Kommissarien ziehen, vergebens suchten sie den Bürgern ihre Gesetzwidrigkeiten vorzuhalten. Man achtete auf keinen Einspruch und gab sich der größten Freude über das Errungene hin. Nachdem die Kommissarien einen über die Restitution der Stadt aufgenommenen Vergleich am 14. Oktober 1651 neuen Stils veröffentlicht hatten, überließen sie die Stadt ihrem Schicksale, indem sie abreisten.

In ihrer Herzensfreude hatten die Herforder den Gesandten für die glücklich vollbrachte Wiederherstellung Geschenke gemacht und auch deren Begleiter „bis auf den Kutscher herab“, sagt Hölscher, nicht vergessen, Geschenke, deren Summe mehrere tausend Taler ausmachte. Dazu kam noch Anton Fürstenau, der für seine Bemühungen, Reisen, Geschäftsversäumnisse u. dgl. die Summe von 7000 Tl. beanspruchte und bekam.

Der Kurfürst Friedrich Wilhelm, schon lange verärgert infolge des heimlichen Widerstandes der seiner Herrschaft entgegenwirkenden Partei, ebenso durch die gegen ihn ausgeführte Reichsexekution, auf die er zwar nur wenig Wert legte, und endlich jetzt durch den offenen Abfall der Stadt, die ihm doch mehrfach ihre Ergebenheit feierlich zugesichert und Treueide geschworen hatte, hätte