Herforder Chronik (1910)/187
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zur Freiheit im weiteren Sinn gehörige sog. freie Hagen, der mit den Höfen vieler, namentlich adliger Dienstmannen und Vasallen des Stifts bedeckt war. Die Höfe hingen ohne Ausnahme nach Lehn- oder Dienstmannsrecht von der Abtei ab.
Siehe die merkwürdige „Copia etzlicher Nachrichtung gewisser Höfe, Häuser und Güter zur Abtei Herford gehörig“ in beglaubigter Abschrift nach dem im abteilichen Archiv befindlichen Originale bei den Kompr. Pr.-Akten vom Jahre 1616 unter Nr. 20 Transsumt, unbedenklich aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts herrührend.
Fassen wir nun die in dem Vorgesagten gegebenen Züge zu einem Ganzen zusammen, so erhalten wir von dein äußeren Zustande unseres Stifts gegen das Ende des 15. Jahrhunderts etwa folgendes Bild:
In der Mitte liegt die hohe Stiftskirche der heiligen Pusinna, nun schon eine bejahrte Basilika mit ihren zahlreichen Altären und mit den durch ihre südliche Umfassungsmauer aufgenommenen Kapellen des heiligen Erzengels Michael und der heiligen Katharina. Eine dritte Kapelle, der heiligen Dreifaltigkeit geweiht, ist ebenfalls an die Südseite angebaut. Nördlich nach Westen hin verbindet mit der Kirche ein Umgang die längst zur Kapelle der heiligen Apostel und des Stifters Wolder herabgesunkene erste Stiftskirche und die Kapellen des heiligen Antonius und der heiligen Anna.
Mehr östlich an derselben Seite schließt sich die Kirche, da wo das Chor sich vom Schiffe scheidet, das für die Stiftsdamen und ihre Vorsteherinnen, Dechantin und Küsterin, bestimmte umfangreiche, hohe, von Stein ausgeführte Wohngebäude (Konvikthaus), von Süden nach Norden sich erstreckend, und auf der südlichen Ecke den kleinen Glockenturm neben der Kirche tragend, unmittelbar an, während noch weiter nach Mitternacht, der städtischen Schulenpforte nahe, das abteiliche Schulhaus mit der Wohnung des Schulrektors getrennt liegt.
Von den die westliche Schmalseite der Kirche krönenden beiden Türmen steht der südliche fertig mit hoher Spitze da; er umfaßt das der hohen Würde der Kirche entsprechende Glockengeläut; der Spitzhut, sein nördlicher Zwillingsbruder, harrt der durch die Unzulänglichkeit der Mittel gehemmten Vollendung.
Den Türmen und der zwischen ihnen angebrachten Hochpforte gegenüber, die sich nur öffnet, wenn eine neuerwählte Äbtissin von Kirche und Stift durch ihre Inthronisation[1] Besitz nimmt, erhebt sich auf geräumigem Hofe die Kaminata, die von Stein gebaute Residenz der Äbtissin, mit ihren Nebengebäuden. Ihr Äußeres verrät, daß hier ein dem hohen Adel entstammender Stand des heiligen römischen Reichs, eine mit bischöflichem Ansehen und bischöflichen Rechten ausgestattete Prälatin, die nur Papst und Kaiser und Reich
- ↑ S. Nachträge: Ehrungen der Äbtissinnen.