Herforder Chronik (1910)/147
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Landwehr, auch wo längst der Pflug jeden Rest verwischt hat, und fragst Du den Feldmark«, ob er Dir das „Lambertstück“[1] zeigen könne, so wird er Dich mit Sicherheit nach dem betreffenden Acker führen, wo einstmals die Wehre des Landes stand.
Es würde für den Leser ermüdend sein, wenn wir ihm hier den Zug der Landwehr in ihren Zickzacklinien vorführen wollten. Um das von der Landwehr eingeschlossene Stadtgebiet zu überschauen, genügt es, wenn man sich von einem Bäumer (s. weiter unten) zum anderen Linien gezogen denkt. An den zehn Stellen, wo die Gehöfte der Bäumer noch heute vorhanden sind (mit Ausnahme des verschwundenen Neuen Baums an der Midenerstraße) setzte die Landwehr aus und ließ Öffnungen frei für die von Herford kommenden Landstraßen, die „gemeynen Wege“, die von der Stadt nach allen Himmelsrichtungen ausstrahlten.
Sie verteilen sich aber nicht gleichmäßig auf die fünf Stadttore.
So führt
das Renntor | auf | die | Ahmserstraße | zum | Ahmser-Baum, |
„ | „ | Lockhauserstraße | „ | Lockhauser-Baum, | |
„ | „ | Elverdisserstraße | „ | Hillewalser-Baum, | |
das Deichtor | „ | „ | Bielefelderstraße | „ | Niederbaum, |
das Steintor | „ | „ | Engerstraße | „ | Strothbaum, |
„ | „ | Bünderstraße | „ | Dusedieksbaum, | |
das Lübbertor | „ | „ | Mindenerstraße | „ | Neuen Baum (verschwunden), |
„ | „ | Vlothoerstraße | „ | Vlothoerbaum, | |
„ | „ | Eimterstraße | „ | Eimterbaum, | |
das Bergertor | „ | „ | Salzuflerstraße | „ | Uflerbaum. |
Andere Wege als die aufgeführten „gemeynen Wege“ einzuschlagen, war für einen der Gegend Unkundigen nicht geraten, wenn er nicht Gefahr laufen wollte, die unangenehme Bekanntschaft der Teiche, nassen Wiesen oder Sümpfe zu machen.
Jede Durchbruchsstelle der Landwehr war mit einem Schlagbaum oder Schling versperrt, der verschließbar war, und zu welchem der nahe dabei wohnende Bäumer den Schlüssel verwahrte. Eine Warte, d. h. ein mit Mannschaft belegter Turm auf dem Gehöfte des Bäumers bewachte den Landwehrdurchgang, und von hier aus wurden die Torwächter der Stadt durch Zeichen benachrichtigt, wenn Gefahr im Anzüge war. Die Bäumer hatten die Verpflichtung, von durchziehenden auswärtigen Kaufmannsgütern Wegegeld zu erheben, das sie dem Stadtsäckel ablieferten. Hier und da führten noch schmale Pfade durch die Landwehr, so der noch bestehende Heller Weg. Solche Pfade dienten als Richtewege für die Städter, wenn sie ihre außerhalb der Landwehr gelegenen Grundstücke aufsuchen wollten. Drehkreuze oder kleinere Schlagbäume verwehrten Reitern oder dem zum Ausbrechen geneigten Weidevieh den Durchgang;
- ↑ D. i. Landwehrstück.