Herforder Chronik (1910)/070

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Herforder Chronik (1910)
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und daß diese Zehntenangelegenheit auf vier Kirchenversammlungen verhandelt und auf allen durch übereinstimmenden Beschluß der Besitz der Zehnten der Kirche zu Osnabrück überwiesen worden sei, da zögerte der Kaiser Heinrich IV. nicht, seinem treuen Anhänger Benno diesen Zehnten zu überweisen. Des letzteren Bemühungen jedoch, den Papst Gregor, den Beschützer der auf seiner Seite stehenden sächsischen Abteien, zu einer Bestätigung der kaiserlichen Entscheidung zu vermögen, hatten keinen Erfolg.

Bennos Gegner klagten freilich gegen diese Vergewaltigung und baten den von der päpstlichen Partei eingesetzten Gegenkönig Hermann von Salm um Unterstützung, der auch 1082 auf der Fürstenversammlung zu Goslar[1] die sämtlichen Privilegien von Corvey und Herford bestätigte und besonders hervorhob, daß diese Klöster ihre Zehnten und Zehntenkirchen, wie ihnen diese von den früheren Königen und Kaisern verliehen worden, in ihrer ganzen Vollständigkeit besitzen sollten, - allein, was half ihnen diese Bestätigung? Heinrichs Partei behielt in Sachsen die Oberhand und Benno trat wirklich in den Besitz der seinem Bistum vor etwa 250 Jahren entrissenen Zehnten.

Was nun auch immer noch gegen Heinrichs Entscheidung unternommen wurde, - die Zehnten waren verloren und verblieben bei Osnabrück. - Welch ein Hangen und Bangen in den langen Jahren bei den jeweiligen Nonnen des Herforder Stiftes; handelte es sich doch um einen beträchtlichen Teil ihrer Einkünfte, den sie bei den an den abteilichen Haushalt sich immer vermehrenden Anforderungen nicht entbehren mochten und konnten.

Welch geistige Armut, welchen Tiefstand christlicher Erkenntnis, welchen Mangel an Ehrlichkeit im Schöße der Kirche offenbart schon dies, nur in knappen Umrissen entworfene Bild der Zeit des Investiturstreites zwischen Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII.

Der unter Heinrichs Nachfolger Lothar von Sachsen (1125-1137) anfangende unselige Bruderkrieg unter dem Geschrei „Hie Welf, hie Waiblingen“ übte, wenn auch nur in geringem Maße, seinen Einfluß auch auf Herford aus und rief bei dem friedlichen Nonnenvölklein Zittern und Zagen hervor, da seine Verwandten draußen auf der Wahlstatt standen.

  1. W. U. B. II, Nr. 210.