Handbuch der praktischen Genealogie/X
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
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Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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er die Quellen der Familiengeschichte für alle Stände angeben; er bietet daher auch für bürgerliche und bäuerliche Geschlechter alle nötige die Quellen betreffende Auskunft, wie er andererseits über die regierenden Herrscherhäuser die genealogische Literatur in größerem Umfang nachweist, als dies bisher irgendwo geschehen ist. Im Mittelpunkte der Darstellung stehen Deutschland und Österreich-Ungarn. Aber auch die übrigen europäischen Staaten sind ausführlich behandelt, und selbst über außereuropäische Verhältnisse, die für den Familienforscher in Betracht kommen, finden sich Nachweise.
Speziell habe ich alle Quellen und Hilfsmittel berücksichtigt, welche der im Königreich Sachsen staatsangehörige Adel, einschließlich des aus Polen stammenden, in die Lage kommen kann zu dem Zwecke zu gebrauchen, daß er gemäß dem Gesetze vom 19. September 1902 seinen Adel zur Eintragung in das sächsische „Adelsbuch“ (Adelsmatrikel) nachweist.
Die folgenden Erörterungen und bibliographischen Nachweise sind in erster Linie für diejenigen bestimmt, welche eingehendere historische Studien nicht getrieben haben. Doch wird auch der Historiker von Fach gar manches bequem zusammengestellt finden, was er sich erst mit großem Zeitaufwand suchen müßte. Denn sowohl meine gegenwärtige öffentliche Stellung, als auch mein früheres archivalisches Amt gaben mir Gelegenheit, aus dem Vollen zu schöpfen und auch zu dem geistreichen, noch immer klassischen Werke von Ottokar Lorenz, Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie (Berlin 1898) Ergänzungen zu bieten. Insbesondere enthalten die bibliographischen Angaben Nachträge zu Dahlmann-Waitz-Brandenburgs Quellenkunde zur Deutschen Geschichte, die bei vielen Vorzügen doch gerade über Familiengeschichte, wie ich in meiner Anzeige der neuesten Auflage in der Berliner Zeitschrift für das Gymnasialwesen, herausgegeben von H. J. Müller, Jahrgang 1905, Seite 440—446 und Jahrgang 1906, Seite 736—738 näher begründet habe, äußerst lückenhaft ist. Es war mein Bemühen, durch Rücksicht auf kulturgeschichtliche Momente und dadurch, daß ich die Quellen gelegentlich selber sprechen ließ, den an sich etwas trockenen Gegenstand möglichst zu beleben. Die eingelegten Proben des Wortlautes einzelner interessanter Quellenstücke sollen dem Neuling auf diesem Gebiet die Orientierung erleichtern. Die Auswahl des Stoffes, insbesondere der bibliographischen Nachweise ist in der Weise getroffen, daß auch diejenigen Familienforscher, welche fern von Bibliotheken und Archiven wohnen, durch die vorliegenden Zusammenstellungen in ihren Studien gefördert werden. Man wird aus meiner Arbeit entnehmen können, welche Bücher man sich von einer Bibliothek oder einem Buchhändler bestellen bzw. welche archivalischen Quellen man einsehen muß, um in den familiengeschichtlichen Studien vorwärts zu kommen. Aus der Geschichte einzelner Familien habe ich zur Charakterisierung des quellenkundlichen Materials und der familiengeschichtlichen Methode eine Anzahl Spezialitäten aufgenommen; diese waren zum Teil bisher nicht gedruckt.
Zum Schlusse dieser Vorbemerkungen möchte ich die Worte wiederholen,