Handbuch der praktischen Genealogie/330
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
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Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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es möglich sein, festzustellen, daß in bestimmten Zeiten bei einzelnen Stämmen gewisse Arten der Ortsnamen bevorzugt waren. Für die Zeiten, wo Grundherrschaft ausgebildet und eine monarchische Staatsgewalt kolonisierend tätig war, hat man sich klar zu halten, daß die Herrschaft so gut wie das Volkstum der Siedler für die Namengebung maßgebend gewesen sein kann. Das gilt insbesondere auch für die Gegenden, wo Germanen und Volksfremde einander gegenüberstanden." „Für die feineren Probleme der Geschichte der Ausbreitung von Völkern und Stämmen ist es nötig, die Untersuchung auf die Flurnamen und die Personen-, insbesondere Familiennamen zu gründen, die gesicherte Schlüsse auf das Volkstum der Siedler und seine Wandlungen gestatten."
Kartographische Illustrierung von Familiengeschichten. Die rein topographische Betrachtungsweise erweitert sich durch Hinzunahme historischer Gesichtspunkte zur historischen Geographie. Das Leben innerhalb der wechselnden Verwaltungsbezirke zeigt deutlich, wie wichtig die Geschichte einer einzelnen Familie für die Orts- und Landesgeschichte werden kann. Bei der kartographischen Illustrierung von Familiengeschichten, besonders wenn sie sich auf ältere Zeiten erstrecken, empfiehlt es sich daher, auch die ehedem so zerklüfteten territorialen Verhältnisse deutscher Kleinstaatenbildungen, soweit diese von Einfluß auf die Geschicke der betreffenden Familie waren, darzustellen. Ferner empfehlen sich Flurkarten, besonders dort, wo in den archivalischen Quellen die Bezeichnungen des Güterbesitzes mit Flurnamen gegeben sind. Bei den Besitzkarten ist anzuraten, für Lehens- und Allodialgüter verschiedene Farben zu wählen und je nach den besonderen Geschicken der Familie, z. B. bei drohenden Konfiskationen, für systematische Verkäufe, besondere Farbenbezeichnungen zu wählen. Als ein gutes Vorbild kartographischer Illustrierung empfiehlt sich das Buch: „Geschichte der Familie Hoesch, Karten zum ersten Bande entworfen von Fritz Brüggemann, Köln 1912." Die hier von Brüggemann dargebotene Einleitung gibt über die methodische Beschaffung des Materials zu derartigen Karten sehr beherzigenswerte Darlegungen. Die Anfertigung von Besitzkarten aus verschiedenen Zeiten für einzelne Familien ist von besonderem Reiz, wenn es sich dabei um Grund und Boden auf einem Kolonisationsgebiet handelt. Die Kapitalsanlage in den östlichen Kolonialgebieten Deutschlands war so gut, daß kaum besiedelte Länder nach ein oder zwei Generationen schon wieder ihrerseits von ihrem Kräfteüberschuß abgeben und neue Kolonisatoren weiter nach Osten senden konnten. Hierbei ist zu bemerken, daß es auch zum Teil dieselben Familien sind, die diese Expansionsfähigkeit zeigen. Die Pak und die Kamenz treten in der Lausitz, in Schlesien und in Preußen als Kolonisatoren auf, der Probst Heinrich von Sonnenberg im Ermland hat seine Eltern in Schlesien, die Großeltern in Zeitz; die von Heselech wandern aus Schlesien ins Kulmerland, aus dem Kulmerland ins Land Sassen, die Fullsteins von Niedersachsen nach Mähren, von Mähren nach Schlesien, von Schlesien nach Polen. Bei manchen alten Geschlechtern, z. B. bei den Dohnas und Eulenburgs, bei denen ein reiches urkundliches Material gesammelt ist, läßt sich die kolonisierende Ausbreitung der Familie von Westen nach