Handbuch der praktischen Genealogie/061
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
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Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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einzelner Provinzen oder Länder, vgl. z. B. Sauerland, Urkunden und Regesten z. Gesch. der Rheinlande aus dem vatikanischen Archive. Bonn 1902—1912.
Stammbäume Von den Stammbäumen[1] aus alter und neuer Zeit sind sehr viele mehr oder weniger unzuverlässig.[2] Urkundliche Belege für die Richtigkeit der einzelnen Angaben eines Stammbaumes sind durchaus notwendig; denn da erfahrungsgemäß bei Stammbäumen sehr leicht Irrtümer unterlaufen, so hat der Benutzer eines Stammbaumes das volle Recht, zu verlangen, daß ihm auch von Autoritäten auf genealogischem Gebiet für jede Angabe die Quelle angegeben wird. Stammbäume ohne Quellenangabe sind für eine exakte Familienforschung so gut wie wertlos und können höchstens durch die wissenschaftliche Autorität ihres Verfassers relativen Wert erhalten. Was im allgemeinen über den Wert der meisten Stammbäume zu halten ist, mögen die der freiherrlichen Familie von Friesen dartun. Unter den zahlreichen Stammbäumen dieser Familie ist der im Jahre 1853 gelegentlich der Feier des 200jährigen Freiherrnjubiläums derer von Friesen von Dr. Leo Bergmann verfaßte im Druck erschienen. Er war seinerzeit der reichhaltigste und ausführlichste Stammbaum, den es in der genannten Familie gab, deckte sich auch mit den Angaben in Valentin Königs Adelschronik und reichte bis zum Jahre 1488 zurück. Aber bei der Mehrzahl der darin angeführten Mitglieder waren Angaben über ihren Geburts-, Verheiratungs- und Todestag nicht vorhanden. Eine urkundliche Kontrolle der Stammbaumangaben fehlte. Als nun Ernst Frhr. von Friesen, der Verfasser der berühmten „Geschichte der reichsfreiherrlichen Familie von Friesen“ (Dresden, Verlag von Heinrich, 2 Bde.), von mehr als 100 Geistlichen und Kirchenbuchführern des In- und Auslandes das einschlagende urkundliche Material herbeizog,
- ↑ Hildebrand, T. H., De probatione per stemmata genealogica sive vom Beweiss durch Stamm-Bäume u. Geschlechts-Reg. Nürnberg 1719. — Über Stammbäume handelt näher Röse in d. Allgemeinen Encyklopädie d. Wftn. u. Künste v. Ersch u. Gruber, 1. Sektion, 57. Tl. 1853, S. 336 ff. — Max Conrat (Cohn), Arbor juris des früheren Mittelalters mit eigenartiger Kompilation. Abhdl. d. Kgl. Preuß. Ak. d. Wftn. 1909. Phil. hist. Kl. Anhang, Abh. II; drs. im Archivio storico italiano 1911. — Vgl. auch Hölscher, Franz, Genealogische Tafeln f. d. Geschichtsunterricht. Progr. Gymn. Attendorn 1894. — Scheftlein, H., Genealogischer Schulatlas. 1899. — Nützlich zu lesen, weil auf jahrzehntelanger Archivpraxis beruhend, ist Grotefend, H., Über Stammtafeln, mit e. Beispiel: Familie Wachenhusen, VMG. — Béringuier, Die Stammbäume d. Mitglieder d. französischen Kolonie. Berlin 1887.
- ↑ Hörschelmann, Slg. zuverlässiger Stamm- u. Ahnentafeln verschiedener jetzt florierenden adligen u. freiherrl. Familien. Coburg 1774. — Humbracht, Joh. Maxln., D. höchste Zierde Deutschlands u. Vortrefflichkeit d. Teutschen Adels, vorgestellt in d. Reichs-Freyen Rheinischen Ritterschaft, Auch auss derselben entsprossenen u. angränzenden Geschlechtern, so auff hohen Stifftenn aufgeschworen od. vor 150 Jahren Löblicher Ritterschafft einverleibt gewesen, Stammtafeln u. Wapen. Frankfurt a. M. 1707 f. — Seifert, Joh., Hochadlige Stammtafeln. 4 Bde. Regensburg 1721. — Weltrich, Rich., Schillers Ahnen. E. familiengeschichtl. Untersuchung. Mit 6 Stammtfln. u. 4 in den Text gedruckten Wappen. Weimar 1907. (Dazu „Schillers Ahnen“. Wiss. Beil. d. Leipziger Zeitung 1907, Nr. 52.) — Wie man Stammbaumbestrebungen verspottet hat, berichtet Rieber, Wachstum u. Altersentwicklung unserer Familien, HGBAB V 1908, S. 157.