Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/196
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Nr. 35.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
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3) | in die bei § 3 unter Ziffer 6 bezeichnete Klasse: der Zeichner bei dem bautechnischen Bureau der Ministerialabtheilung für Eisenbahnwesen, die Steuereinnehmer, die Eisenbahngeometer und die Wasserbaugeometer. |
Darmstadt, den 2. Oktober 1895.
Weber.
Hellwig.