Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B201

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 26.
Darmstadt, den 2. Oktober 1886.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen pro Wirthschaftsjahr 1886/87 - Rechnungsjahr 1887/88 - in den Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend.



Bekanntmachung,
den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen pro Wirthschaftsjahr 1886/87 - Rechnungsjahr 1887/88 - in den Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend.

      Unter Bezugnahme auf das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen erlassene Reglement vom 9. Juli 1870 (Regierungsblatt Nr. 35 von 1870), betreffend die Holzpreise und den Holzverkauf in den Großherzoglichen Domanialwaldungen, wird der nachstehende Tarif mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß die Ansätze desselben vom 1. Oktober d. J. an bei den aus der Hand vorkommenden Holzabgaben während der oben angegebenen Zeit in Anwendung gebracht werden.

      Darmstadt, den 23. September 1886.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen,
Abtheilung für Forst- und Kameral-Verwaltung.
Draudt.
Strein.