Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B029

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 4.



Bekanntmachung,
den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend.
      Zum Gehalt des Großherzoglichen Rabbinen zu Alzey einschließlich 4% Hebgebühren haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey für das Jahr 1886 = 327 Mark 5.svg beizutragen und sind hierdurch auf eine Mark Normal-Steuerkapital = 0,6678 Pfennig auszuschlagen.
      Alzey, den 16. Februar 1886.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.


Ordensverleihungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 16. Februar dem Fürstlich Ysenburg-Büdingenschen Kammerrath Karl Friedrich Martin Rabenau das Ritterkreuz 2. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, -
2) an demselben Tage dem Kammerdiener Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen Heinrich Hörhold das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Verdienste", -
3) am 1. März dem Kammermusiker Georg Göttmann aus Anlaß seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums das Ritterkreuz 2. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen - zu verleihen.


Namensveränderung.
1) Am 11. Februar wurde dem Georg Carl Martin Reh von Mainz gestattet, daß derselbe statt seines bisherigen in Zukunft den Familiennamen "Häußer" führe;
2) am 18. Februar wurde den beiden Kindern des August Carl Ferdinand Drieselmann zu Offenbach, Rosa, geboren am 15. Mai 1881, und Franz, geboren am 20. December 1884, gestattet, daß dieselben statt ihres seitherigen Doppelnamens "Große genannt Drieselmann" in Zukunft nur den Familiennamen "Drieselmann" führen.


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Am 20. Februar wurde der Gerichtsassessor Friedrich Bierau aus Echzell zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Grünberg zugelassen.


Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
1) Am 20. Januar hat der Rechtsanwalt Dr. Ludwig Sommerlad die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Alsfeld, -
2) am 27. Januar hat der Rechtsanwalt Karl Vollhard in Darmstadt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Großherzoglichem Oberlandesgericht und Großherzoglichem Landgericht der Provinz Starkenburg - aufgegeben.