Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/233

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 35.

Darmstadt, den 31. Dezember 1886


Inhalt: Bekanntmachung, die Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 betreffend.


Bekanntmachung,
die Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 betreffend.

Vom 28. Dezember 1886.



      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Abänderung der Bestimmung in Artikel 9 Absatz 2 der Allerhöchsten Verordnung obigen Betreffs vom 3. November 1875 dahin zu genehmigen geruht haben, daß die Aufsichtsbehörde unterer Instanz die eingereichten Nebenregister nach vorgenommener Prüfung in dem von uns zu bestimmenden Termine der Aufsichtsbehörde oberer Instanz vorzulegen hat, so wird dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den .28. Dezember 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.