Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/127

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Nr. 15.



Bezeichnung der Gewerbe.
Verhältnißmäßiger Zusatz.
Bemerkungen.
Basis.
Zusatz für
die Gehülfen.
höh
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Ka
te
go
rie.
GI.
nie
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Ka
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GII.
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      im Kleinen, Buchhändler mit alten Büchern, Eisenhändler im Kleinen ohne ständige Niederlage, Eishändler im Kleinen, Flachs- und Hanfhändler im Kleinen, Gries-, Grütze-, geschälte Gerste- und Hirsenhändler, Harz-, Pech- und Theerhändler, Hopfenhändler im Kleinen, Knochenhändler, Knochenmehlhändler, Korbhändler mit feineren Korbwaaren, Liqueurhändler im Kleinen, Lumpenhändler im Kleinen, Macaroni- und sonstige Suppenteig- (Nudeln etc.) Händler, Malzhändler, Mehlhändler im Kleinen, Spielwaarenhändler, Obstweinhändler im Kleinen, Oelhändler im Kleinen, Oelkuchenhändler, Parfümeriehändler, Pulverhändler mit Schießpulver, Schuhhändler mit neuen Schuhen im Kleinen, Schwefelspahnhändler , Seilerwaarenhändler, Siebhändler, Stein-, Steinplatten- und Schieferhändler im Kleinen, Strohhuthändler, Stuhlhändler, vergoldete Waaren-Händler, Wachshändler mit rohem Wachs, Zieglerwaarenhändler Miethwerth u. Geh.
Backsteinbrenner (nicht mit Feldbrennerei), Bäderunternehmer von warmen Bädern, Gypsmüller, Hanfreibmüller, Kalkbrenner, Knochenmüller, Lohmüller, Manger, Müller (Mahl-, Schlag- und Schneidmüller) mit 1 Gang, Roßmüller, Schwerspathmüller mit 1 Gang, Walkmüller, Ziegler



Desgl.
Der Miethwerth des Gewerbslokals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Bäcker, Bierbrauer, welche bis 200 Hectoliter jährlich brauen, Branntweinbrenner, welche 100 bis 200 Hectoliter jährlich brennen, Buch-, Kunst-, Kupfer-, lithographischer und Notendrucker mit nur 1 Handpresse, Drucker auf Zeuge, Glockengießer, Kunsthefenmacher, Leimsieder, Lichterzieher, Malzbereiter, Metzger, der nicht ständig schlachtet, Pastetenbäcker,