Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/057

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Nr. 14.



insbesondere an den Pegelstationen zu Waldshut, Kehl, Maxau und Mannheim, mit Rücksicht auf den Nachrichtendienst bei Hochwasser" zugestellt werden. Es ist ferner die Absicht, das Material, welches geeignet sein kann, den Verlauf der Hochfluthen innerhalb des Großherzogthums nach Maßgabe der Nachrichten aus den oberen Flußgebieten zu beurtheilen, thunlichst zu vervollständigen und allgemein bekannt zu machen. Indessen ist es sehr schwierig, aus den einzelnen Wasserstands-Nachrichten vom Oberrhein über das zu erwartende Verhalten der Hochwasser auf der diesseitigen Rheinstrecke sich ein zutreffendes Urtheil zu bilden. Hierzu kommt noch, daß die Nullpunkte der Pegel nach verschiedenen Grundsätzen angelegt sind. Während bei den Badischen Pegeln die Nullpunkte annähernd je der Höhe der verglichenen Flußsohle entsprechen, wurden die Nullpunkte der diesseitigen Pegel seiner Zeit auf die Höhe des gemittelten niedrigsten Wasserstandes gelegt. Hiernach zeigt z. B. der Pegel :in Mannheim bei mittlerem Wasserstand ca. 250 cm mehr als derjenige von Mainz.

§ 17.

Eisgänge sind erst in der Rheinstromstrecke von Mannheim abwärts von Belang und für die im Großherzogthum Hessen gelegene Rheinstrecke von Bedeutung. - Es werden telegraphische Nachrichten über Eisversetzungen und Eisgänge am Rhein, Neckar und Main ebenso an die diesseitigen interessirten Behörden und Gemeinden befördert, wie die Hochwasserstands-Nachrichten.

Darmstadt, den 19. Mai 1883.
Großherzogliches Ministerium
des Innern und der Justiz.

v. Starck.
Großherzogliches Ministerium
der Finanzen.

Schleiermacher.
Achenbach.