Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/157

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Nr. 19.


Anlage zum Regulativ.

Journalseite:


Schiffs-Attest.



Das
dem
der
... ... ... ... ... ... ... ... ... zu
gehörige hölzerne
eiserne
Segelschiff
Dampfschiff
... ... ... genannt:
nach dein Eichschein vom ... ... ten ... ... ... ... ...
oder nach Abschätzung
von einer Ladungsfähigkeit von ... ... ... ... ... Ctr.


ist von der unterzeichneten Schiffsuntersuchungs-Commission in allen Theilen und Zubehörungen untersucht und in ihr Schiffsverzeichniß unter Nr ... ... ... ... eingetragen, mit der zulässigen tiefsten Einsenkung im beladenen Zustande in nachfolgend aufgeführter Weise bezeichnet, sowie mit der im folgenden Verzeichnisse angeführten Ausrüstung und Bemannung versehen und für Rheinschifffahrt in der Ausdehnung von

... ... ... ... ... ... ... ... ... ... bis ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...


für tauglich befunden. worden.
      Auf Grund dieses Attestes darf dieses Fahrzeug zur Rheinschifffahrt so lange benutzt werden, als es sich im erwähnten Zustande befindet und bis eine wesentliche Veränderung oder Reparatur vorgenommen wird, als welche die Erneuerung von Inhölzern oder Rippen des Schiffes anzusehen ist.

      Mainz, den ... ... ten ... ... ... ... ... ...

Die Schiffsuntersuchungs-Commission.



(L. S.)