Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/098

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Die Erhebung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Amts Niederwöllstadt.

Der von der unterzeichneten Behörde zu den Communal-Ausgaben der Gemeinden des Amts Niederwöllstadt für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

der
Gemeindsglieder
der immer steuer-
baren Nichtge-
meindsglieder
der vorhin
Freien
kr.
pf. kr. pf. kr. pf.
Zu Niederwöllstadt
-
- 1 0,9620 - 2,5267
" Offenheim
-
- 2 3,6170 1 1,72
" Einartshausen
-
- 1 3,454 - 2,912
" Fauerbach
-
- 1 3,9174 - 2,2505
" Bauernheim
-
- 2 0,6366 - 2,361
Gießen den 13ten Oktober 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Goldmann.



Die Erhebung der Communalbedürfnisse für das Jahr 1819 in den Gemeinden des Amts Schlitz.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Amts Schlitz beträgt auf einen Gulden Steuerkapital:

der
Gemeindsglieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
und vorhin Freien.
kr.
pf. kr. pf.
Zu Queck
1
1,8 - 1,4
" Rimbach
1
- - 1,15
" Oberwegfurt
2
0,6161 - 3,8483
" Unterwegfurt
1
0,1264 - 2,7
" Unterschwarz
4
1,2321 - 2,0877
" Sandlofs
1
0,80 - 1,512
" Hutzdorf
-
0,55 - 1,44
" Fraurombach
1
0,622 - 3,4