Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/092
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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dieses Gerichtshofs bei Beförderung der Insinuationen an die Stelle der bisherigen Immediat-Justiz-Commission getreten ist.
- Darmstadt den 16. October 1819.
v. Grolman. Jaup. Freiherr von Lehmann.
In der Gemeinde Muschenheim, Amts Hungen, ist zur Gleichstellung mit den revidirten Gegenständen in Folge der Steuer-Liquidation auf den Gulden Steuer-Kapital der Besitzer der nicht revidirten Objecte eine zur Gemeinde-Kriegsschulden-Tilgung zu verwendende Vergütung von 39 kr. 3,9017 pf. zu leisten, welche in 4 Jahres-Zielen von den Beitragspflichtigen erhoben werden soll.
Es beträgt hiernach die für das Jahr 1819 von diesen noch zu erhebende Rate auf 1 fl. Steuerkapital 2 kr.; welches den Interessenten zur Nachricht andurch bekannt gemacht wird.
- Gießen den 29sten September 1819.
Haberkorn. Knorr.
Den unterm heutigen genehmigten Ausschlag, zur Bezahlung der Zinsen von gemeinen Schulden der Ortschaften des Patrimonial-Amts Heusenstamm, bringen wir zur Kenntniß der Interessenten. Derselbe beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapitals[GWR 1]:
in | der | Gemeinde | Heusenstamm | 4 | kr. | 1,5 | pf. |
" | " | " | Hausen | 3 | kr. | 2,02 | pf. |
" | " | " | Obertshausen | 5 | kr. | 3,44 | pf. |
- Darmstadt den 12ten Oktober 1819.
Kekulé. Küchler.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Die in dieser Ausgabe der Sammlung des RegBl von 1819 unleserlichen Worte/Zahlen wurden aus einer anderen ergänzt.