Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/092

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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dieses Gerichtshofs bei Beförderung der Insinuationen an die Stelle der bisherigen Immediat-Justiz-Commission getreten ist.

Darmstadt den 16. October 1819.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
v. Grolman. Jaup. Freiherr von Lehmann.
L. von Zangen.



Ausschlag in der Gemeinde Muschenheim, Amts Hungen, betr.

In der Gemeinde Muschenheim, Amts Hungen, ist zur Gleichstellung mit den revidirten Gegenständen in Folge der Steuer-Liquidation auf den Gulden Steuer-Kapital der Besitzer der nicht revidirten Objecte eine zur Gemeinde-Kriegsschulden-Tilgung zu verwendende Vergütung von 39 kr. 3,9017 pf. zu leisten, welche in 4 Jahres-Zielen von den Beitragspflichtigen erhoben werden soll.
Es beträgt hiernach die für das Jahr 1819 von diesen noch zu erhebende Rate auf 1 fl. Steuerkapital 2 kr.; welches den Interessenten zur Nachricht andurch bekannt gemacht wird.

Gießen den 29sten September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag zur Bezahlung von Kapitalzinsen für das Jahr 1819 in den Ortschaften des Großherzoglich Hessischen Gräflich-Schönbornischen Patrimonialamts Heusenstamm.

Den unterm heutigen genehmigten Ausschlag, zur Bezahlung der Zinsen von gemeinen Schulden der Ortschaften des Patrimonial-Amts Heusenstamm, bringen wir zur Kenntniß der Interessenten. Derselbe beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapitals[GWR 1]:

in der Gemeinde Heusenstamm 4 kr. 1,5 pf.
" " " Hausen 3 kr. 2,02 pf.
" " " Obertshausen 5 kr. 3,44 pf.
Darmstadt den 12ten Oktober 1819.
Großherzoglich Hessische Regierung der Provinz Starkenburg.
Kekulé. Küchler.
vt. Maurer.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Die in dieser Ausgabe der Sammlung des RegBl von 1819 unleserlichen Worte/Zahlen wurden aus einer anderen ergänzt.