Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/048
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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haben, wenn bei dem späterhin sie treffenden Aufrufe ihre Studien und die weiter damit verbundenen Absichten bei den Militärbehörden nicht als alleiniger Berücksichtigungsgrund gelten können, um sie jener Pflicht gegen den Staat zu entheben.
- Darmstadt den 27. August 1819.
v. Weyhers. Klipstein. Srciba.
Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, haben unterm 10. v. M., bei dem Ministerial-Departement der auswärtigen Angelegenheiten, dem Legationsrathe, Johann Ludwig Karl Heinemann, den Charakter als Geheimer-Legationsrath, zu ertheilen und den Geheimensekretär, Wilhelm Konrad Hallwachs, zum Legationsrathe zu ernennen geruhet. Desgleich haben Allerhöchstdieselben unterm 15. August den Grafen Friedrich von Görlitz, aus dem Königreich Württemberg, zum Legationsrathe bei demselben Ministerial-Departement gnädigst ernannt.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 17. des vorigen Monats sich gnädigst bewogen gefunden, den geheimen Referendar Wernher dahier, neben seinem bisherigen Staatsamte zugleich auch zum Präsidenten des dahiesigen Cassations- und Revisionsgerichts, für die Provinz Rheinhessen, mit Entlassung von seinen bisherigen Funktionen als General-Staatsanwalt bei gedachtem Gerichtshofe, zu ernennen.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben unterm 21. August den Geheimen-Rath und Regierungs-Präsidenten, Franz Joseph Freiherrn von Stein, zu Gießen, zum wirklichen Geheimen-Rathe zu ernennen geruhet.
Unterm 30. August ist von des Großherzogs Königlicher Hoheit dem bei dem Ministerial-Departement des Innern angestellten Geheimensekretär, Friedrich Wilhelm Stumpff, der Charakter als Geheimer-Hofrath gnädigst ertheilt worden.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben am 14. v. M. den Staabsauditeur im Regiment Groß- und Erbprinz, Emmerich Felix Pilger, zu Offenbach, zugleich auch in die Zahl der hiesigen Hofgerichts-Advocaten aufzunehmen - am 17. dem bisherigen Steuer-Rectificator Georg Ludwig Heß, aus Vöhl, die Stelle eines Protocollisten, bei Großherzoglichem Hofgerichte zu Gießen zu conferiren - und am 21., den bisherigen Land-Kammerrath Georg Karl Küchler allhier, zum wirklichen Regierungsrath bei Großherzoglicher Regierung hieselbst, zu ernennen gnädigst geruhet.