Grafschaft Schönburg
Schönburg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Schönburg. |
Kurfürstentümer, Herzogtümer, Grafschaften, große und kleinen Herrschaften, Erzstifte, Hochstifte, Abteien, Reichsstädte und Reichsdörfer, Reichsfürsten und Reichsritter — unübersehbar verwickelte territorialen Verhältnisse im weit über die heutigen Grenzen Deutschlands ausgreifenden HRR. Dazu gehörte die Grafschaft Schönburg.
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Sachsen > Grafschaft Schönburg
Status
Schönburg = Herren, Grafen, Fürsten [1].
Reichsland an Pleiße und Mulde
Im ehemaligen Reichsland an Pleiße und Mulde stieg das ursprünglich edelfreie, dann reichs-ministerialische, aus dem Saalegebiet um Naumburg stammende und 1166 erstmals erwähnte Geschlecht der Herren von Schönburg zu selbständiger Stellung empor.
Erste Herrschaften
Um 1170 begründeten sie vermutlich auf Grund des Wild- und Forstbannes die Herrschaften
- Glauchau (Reichslehen)
- Lichtenstein (Reichslehen)
- Geringswalde
Später erwarben sie die Herrschaften
- Meerane (nach 1300)
- Herrschaft Waldenburg (1375/8), 1406/39
- Reichsgrafschaft Hartenstein
Böhmische Lehen
Um 1300/05 trugen die Herren von Schönburg ihre reichslehnbaren Herrschaften Glauchau und Lichtenstein zum Schutz vor Wettin als Reichsafterlehen an Böhmen auf.
Herrschaft Crimmitschau
Die Ende des 13. Jahrhunderts erworbene Herrschaft Crimmitschau ging 1413 mit dem Aussterben der dortigen Seitenlinie an die Markgrafen von Meißen verloren.
Kurfürstentum Sachen
Später beanspruchte Sachsen die Landeshoheit über die Herrschaften
- Glauchau
- Waldenburg
- Lichtenberg
- Hartenstein
ohne die Reichsstandschaft der Grafen von Schönburg beseitigen zu können.
1543 erwarben die Grafen von Schönburg, nach Aufgabe ihrer verstreuten Güter im Egerland und in der Lausitz, von Sachsen die Herrschaften
1559 mußten, nachdem 1556 eine Teilung in die Linie Glauchau (1620 erloschen), die obere Linie mit den Ästen Waldenburg (1700 Reichsgrafen) und Hartenstein (1790 Reichsfürsten), sowie die untere Linie Penig (in der Hauptlinie 1900 erloschen) erfolgt war, sie die obere Grafschaft Hartenstein an Sachsen verkaufen.
Landeshoheit Kurfürstentum Sachsen
1740 traten die Grafen die Landeshoheit an das Kurfürstentum Sachsen ab, das 1779 über Bayern von Österreich die Oberlehnshoheit erhielt.
Obersächsischen Reichskreis
Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten die Herrschaften der Grafen von Schönburg, die ein Gebiet von 25 Quadratmeilen umfaßten
- Schönburg-Waldenburg
- mit Waldenburg, Stein und Lichtenstein
- Grafschaft Hartenstein
- Schönburg-Glauchau
- mit den Herrschaften Glauchau, Remissau, Penig, Rochsburg und Wechselburg
- mit den Herrschaften Glauchau, Remissau, Penig, Rochsburg und Wechselburg
zum obersächsischen Reichskreis. 1792 zählten die Grafen zu den wetterauischen Grafen der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstages.
Auflösung des Reiches
1806 ging mit der Auflösung des Reiches die Reichsstandschaft verloren, doch hatten die Schönburger bis 1878 eine autonome Gerichtsbarkeit und damit eine Sonderstellung innerhalb Sachsens.
Landesherrschaft
1949 kamen die Güter mit Sachsen zur Deutschen Demokratischen Republik.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.
Literatur
- Posse, O., Die Urahnen des fürstlichen und gräflichen Hauses Schönburg. 1914
- Müller, K., Geschichte des Hauses Schönburg bis zur Reformation, 1931
- Schlesinger, W., Grundzüge der Geschichte der Stadt Glauchau, 1940
- Schlesinger, W., Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, 1954.