Grüter
Grüter
Berufsbzeichnung
Bedeutung: Fermentator (lat.), Brauer
Auch Verwalter der akzisepflichtigen Grut (lat. gruta), davon ist der Name abgeleitet. Auch Grutherr, Grutgeld (Akzise), Gruthefe (Gärmittel), Gruthues (Lagerhaus der Grut und Brauhaus), Grutkammer (kleines Lager), Grutkiste und schießlich das landesherrliche und städtische Grutrecht basieren auf dioe "Grut" als Stammwürze des Bieres..
Die Grut war als Vorläufer des billigeren Hopfens ein würzender Bierzusatz, welcher in der Hauptsache aus Sumpfporst, oder wildem Rosmarin (Ledum palustre, Rosmarin silvestris) oder Sumpfmyrte (Myrica Gale) bestand. Bis zur Klärung rechtlicher Fragen wurde im 15. Jahrhundert bereits Hopfen beigemischt und im 16. Jahrhundert wurde nur noch mit dem billigeren Hopfen gebraut.