Geschichte der Stadt Northeim/177
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Geschichte der Stadt Northeim | |
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Pfandestall suh jurisdictione des Amts Brunstein hätten und daß sie alles obige nicht als membra et mandatarii senatus, sondern als Interessenten und Vorsteher des ehemaligen, im Kriege ruinirten, Dorfs Sultheimb exercirten zc. In einer, von dem Northeimischen Stadt-Erben J. H. Schleiß, Wilhelm Warnecke, Jürgen Jordan, Andreas Meyer, Melchior Schleiß, Caspar Kramer, Hermann Christoph Langen und Johann Heinrich Hofmann verlangten, und von solchen am 26ten Februar 1745. eingereichten und eigenhändig unterschriebenen Erläuterung einiger Fragen, was es mit den sogenannten Stadt-Erben für eine Bewandtniß habe zc., wird unter andern angeführt:
"Bekanntermaßen habe das vormalige Dorf oder Flecken Northeim, um sich gegen viele Krieges-Verheerungen zu schützen, mit andern nahe gelegenen Dörfern, als Sonderhagen, Medem, Sultem, und einigen Einwohnern aus Langenholzhausen, sich vereinbahret, und die Stadt Northeim erbauet. Zu desto besserer Sicherheit ihrer Felder hätten solche Dörfer ihre gehabten Pfandrechte jedes für sich behalten, und die Wrugen in eines jeden Jurisdiction zur Bestrafung eingeliefert, bey deren Gerichten jedes