Geschichte der Stadt Northeim/038

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Stadt Northeim
Inhalt
Nachtrag | Register:
AB C DE FG H I/J KLM NO PR S TU VWZ
<<<Vorherige Seite
[037]
Nächste Seite>>>
[039]
Datei:Geschichte-Stadt-Northeim.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



Peinlicher Ankläger.

      Nachdem nun peinlich Beklagter über die Articuls vernommen und articulirte Uebelthat gestanden; so bittet peinlicher Ankläger, die einge Urtheil zu publiciren und zu exequiren.

Bescheid

      Auf eingelangten Rath der Rechtsgelehrten erkennen Erben und Landmann für recht, daß peinlich Beklagter, Andreas Engelweck, wegen seines verübten und gerichtlich gestandenen Einbruchs und gestohlnen Rindes, mit dem Strange vom Leben zu Tode zu bringen."

Copia eines Protocolls.

            "Brunstein, den 19ten Januarii 1717.

      Wenn dato terminus zu Vollziehung der, von Sr. Königl. Majestät, in Inquisitions-Sachen Eleonoren Fischers, so sich vormals Reitmeyers genannt, erkannten Urthel anberahmet, und nach dem hergebrachtermaßen der Rathsverwandter, Herr Eggerstein, nebst Johann Jürgen Lohmann, Nahmens der Sulheimer und Holtenser Erben von Northeim, dabey gegenwärtig waren; so brachten dieselben für sich und übrige Erben ein, gestalt sich finden würde, daß das Ambt von Alters einen Greven saleriret, welcher bey dergleichen