Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/374

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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wie auch sein Nachfolger Jacob Kleyfisch, genossen ruhig die Einkünfte bis zum Jahre 1649, wo die Reformirten in Folge des westfälischen Friedens die seit mehrern Jahren wieder ganz allein im Besitze der Katholiken gewesenen Kirche nebst den Einkünften zum andern Male für sich occupiren konnten, weil sie dieselben im Normaljahre allein inne gehabt. Dem katholischen Pfarrer ließ der Churfürst 200 Reichsthaler jährliches Gehalt aus dem Kaiserswerther Zolle anweisen. Der Gottesdienst wurde einige Zeit im Kloster zu Langwaden gehalten. Sogar der Gebrauch der Glocken war den Katholiken versagt. Doch bei einer Kinderleiche 1650 läuteten die Kinder dem Kinde. "Pueri pulsarunt puero", sagt ein altes Sterberegister.

1654 nahmen die Ausführung eines Churfürstlichen Commissarius Adolph Freiherr von Gymnich und Rath Franz Fabri eine Theilung der Pastorat- und Küsterei-Einkünfte für beide Confessionen war. Der reformirte Pastor erhielt 20¾ Morgen Land und 3¾ Morgen Benden, der katholische eine gleiche Anzahl Land und 3½ Morgen Benden, dann jeder an Erbroggen 13 Faß und in Gold 14½ Gulden 8 Albus; Haus, Oekonomie-Gebäude und Garten wurden ebenfalls getheilt. So war also die Kirche simultan geworden. Dieser Zustand blieb bis zum Jahre 1665. Da kam ein Vergleich zwischen dem Churfürsten Maximilian Heinrich und den Grafen von Bentheim zu Stande, wonach diese "Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht und deren Nachfolgern die Kirch zu Wevelinghoven sambt allen dazu gehörigen pfarrgefällen (welche beiderseiths bis herzu abwechselungsweise gebraucht und hinc inde zur halbscheidt genossen wurden) lediglich abtretten undt einräumen, gestalt darin das exercitium catholicae religionis eintzig und allein zu üben, undt mögen hingegen Sie herren graffen vor sich und ihre bediente und diejenigen Familien undt underthanen, so der außpurgischen oder reformirten Confession zugethan zu sein erfindlich, undt dero nachkommen entweder auf dem schloß oder in anderen dazu bauenden oder aptirenden hauß ihr exercitium religionis dero beliebens, jedoch auf ihre eigene kösten libere undt ohne einige hinderung pflegen. Auch sollen genannte underthanen sich der sepultur, weilen dieselben die Kirch 1624 notorie allein inne gehabt, auf dem Kirchhoff und welche von Alters dazu berechtigt, neben den gräfflichen beambten und deren weib und Kindern in die Kirch, auch das glockengeleuths zum begräbniß mit zu geprauchen frey bleiben."

Dieser Vertrag wurde erst 1670 durch nähere Anseinandersetzung über die Pfarreinkünfte perfect. Unter'm 14. August 1670 trat die Gemeinde der Reformirten "die Kirch mit dem Pastorenhaus und alle zur Kirche und Vikarey gehörigen Renten gegen Restitutuion des Hauses Löwenthal ab. Auch sei das wegen des Custodis Hauß zu verstehen.