Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/139
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20 Malter Roggen mit 80 Gulden Current oder an Roggen geben werden, zu bezalen; im Falle, daß das nicht geschehe, so sollen sie sich an die Renten zu Gürzenich halten, Derichsweiler und Mylwiler."
Dieser Vergleich wird in den Klosteracten ein böser Vertrag genannt, der, wie einst Roboam der Jungend Gehör schenkte, zum größten Nachtheile des Convents gereichte.[1]
Herzog Wilhelm von Jülich war ein großer Gönner des Klosters. 1575 übergibt er den Mönchen alle Güter und Einkünfte des verfallenen Klosters Königshoven durch folgende Urkunde:
"Wilhelm, Herzog zu Jülich ... nachdem in glaubwürdige Erfahrung gekommen, welcher Gestalt unser Gotteshaus und Klause zu Königshoven ganz verfallen und baufällig geworden, auch alle Schwestern darin außerhalb einer 70 Jahre alten Person in Gott verstorben ... daß auch die beßten Renten, so zu angerechter Clusen gebraucht, ihnen am Kammergerichte aberkannt worden, daß gar wenig Renten vorhanden, daß darumb den erbaren andächtigen lieben Prioren des Wilhelmiten Klosters zu Grevenbroich auf ihre unterthanige Bitt zu Reparirung und Wiederaufbauung ihres Klosters auch sonst zu besserer Unterhaltung jene Güter zu applicieren, verordnen wir krafft dieses Briefes, daß sie solche gleich andern ihrer Güter in ihren Gebrauch nehmen und genießen sollen, solches wieder beibringen und zu ihres Klosters Besten anlegen.[2]
- Gabriel Mattencloit, Supscripsit."
Um diese Zeit muß das Kloster in großem Unstande gewesen sein. Denn im Jahre 1574 begehrte der Herzog vom Prior Nicolaus von Nivelle, "daß er das Dormitorium, Kuchen und Reffter[3] abbrechen und von Grundt auffbawen sollt."
1666 am 25. Januar gingen Prior Peter Robert Pehr und sämmtliche Conventualen mit den Bürgermeistern und Scheffen, um das Kloster wieder mit einer Ringmauer zu versehen und die durch langwierige Kriege sehe in Untergang gerathene Klausur wieder herzustellen, einen Tauschvertrag ein, demgemäß der Platz, worauf das Rathhaus gestanden, dem Kloster erblich und für ewige Zeiten cedirt und übertragen werde, wogegen Prior und Conventnalen weiland Jacob Brewers Behausung, die sie erworben, für sich und ihre Nachkommen der Stadt erblich und für ewige Zeiten cediren und übertragen. Auch soll ein jährlicher Zins von