Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/096
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Datei:Erzdioecese Koeln 1883.djvu | |
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Pfarrkirche.
Der Hauptpatron ist der h. Bischof Martinus, der Nebenpatron St. Antonius der Einsiedler. Die Kirche ist 1765 von der Abtei Knechtsteden gebaut und vom Abte Dionysius Kochs consecrirt worden. Den Thurm baute die Gemeinde. Ueber dem Hauptportale befindet sich die Inschrift: "Haec domus Dei sub auspiciis Dionysii Kochs, archidiaconi huius loci et abbatis in Knechtsteden, exstructa est. 1765."
Die Consecration fand am 12. und 13. October 1766 Statt. Der Hochaltar ist zu Ehren der hh. Martinus und Andreas, - von des Letztern Arm ist eine Partikel eingeschlossen - ein Nebenaltar zu Ehren des allerseeligsten Jungfrau und der h. Ursula und der andere zu Ehren der heiligen Sebastianus und Gerlacus geweiht.
Drei Glocken nebst einer Meßschelle laden die Gemeinde zu Andacht ein. Die größte zu Ehren der Mutter Gottes trägt die Inschrift:
- "Virgini aheneu ubi pie sancti oris sonitum audis,
- Sint, fili, genitrix auxilio ac tibi rex."
Die Inschrift der zweiten, Martinusglocke genannt, lautet:
- "Sanct Merten heischen ich,
- In die er Gotz luden ich,
- Den Dubel mid ich,
- Die Laien roiff ich,
- Die Dooden beklagen ich.
- Jan van Nuyß gois mich. Anno 1522."
Die dritte, Antoniusglocke genannt, trägt die Aufschrift:
- "Sanct Antonii Namen ich trage,
- Neu wurd ich gegossen und von
- Tholen dem Pfarrer geweiht,
- Als das Steuer der Kirche lenkte Pius der Greis,
- Standhaft in Sturm und Bedrängniß."
Die Reliquien von den Heiligen Martinus und Antonius sind nicht documentirt. Die Kirche besitzt ein großes Oelgemälde, den gekreuzigten Heiland darstellend, nach Aeußerungen von Kennern von nicht geringem Werthe. Außer einer silbernen Monstranz in gothischem Stile sind weitere Kunstgegenstände nicht vorhanden.[1]
- ↑ Auffallend muß es erscheinen, daß in den Kirchen des Herzogthums Jülich so wenige alte Gold- und Silbergeräthe sich vorfinden. Daran trug außer den vielen Kriegen ein Edict des Herzogs Wilhelm von Jülich, Cleve, Berg vom Jahre 1542 die Schuld. Denn als derselbe dem Kaiser Karl V., der ihm die Belehnung mit dem Herzogthum Geldern versagt hatte, mit Waffengewalt entgegentrat, erließ er ein Edict an sämmtliche Kirchen und Klöster seiner Lande, alle Gold- und Silbergeräthe, die nicht durchaus zum gewöhnlichen Gottesdienste nothwendig waren, an die Regierung abzuliefern, um daraus Geld zu den Kriegsrüstungen zu schlagen. Dieser Befehl wurde ausgeführt und dadurch verloren viele Kirchen werthvolle Schätze. Siehe Podlech, Geschichte der Erzdiöcese Köln, 372.