Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/075
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übertragen es den Brüdern des Deutschen Ordens in Gürath,[1] zur Ballei Koblenz gehörend, bei denen dasselbe bis zur Säcularisation verblieben ist.[2] Im nämlichen Jahre verzichten Diederich von Millendonk und seine Gemahlin Hadewig auf Güter und Allode in Elsen zu Gunsten des Deutschordenshauses in Gürath.[3] 1266 überlassen dieselben dem Hause zu Gürath ihren Zinsmann Gerard in Elsen, Sohn des Bierbrauers Friedrich, als einen dem Stephansaltare der Kirche in Elsen hörigen Mann in derselben Weise, wie auch andere Hörige jenem Altare verpflichtet sind, jedoch mit ausdrücklicher Ausnahme seiner Schwester und seiner übrigen Verwandten. Als Zeugen waren zugegen Widekind, Pfarrer zu Jüchen, Sibert, Pfarrer zu Elsen, und andere "brave Männer".[4]
1290 versprechen die jüngeren Söhne Diederich's, Gerlach, Adolf und Walram, die Schenkung ihrer Eltern treulich zu halten.[5]
Gerard von Nievenheim überträgt 1294 mit Alverade, seiner Ehefrau, dem Brüdern des Deutschen Ordens zu Coblenz gewisse zu seinem Hof in Orken, Pfarre Elsen, den er selbst bewohnt[6], gehörende Aecker. Ritter Gottfried von Nievenheim und Gertrud, seine Gemahlin, verkaufen 1301 in ihrer dringenden Noth, wie sie sich ausdrücken, und um sich der Last ihrer Schulden zu entledigen, alle ihre Gebäulichkeiten, Höfe, Ländereien, Weiden, Wiesen, Fischereien, Waldungen, Mühlen, Zinsen und Berechtigungen, kurz ihr ganzes Eigenthum in der Gemarkung von Orken den Ordensbrüdern zu Coblenz.[7] Denselben überträgt 1301 Wilhelm Graf von Berg einen Hof in Berg (curtim sitam in parochia Elsensi)
Die Kinder jenes Gottfried von Nievenheim, Gertrudis, Gattin Gerards von Flohdorf, und Katharina und Hildegardis, Nonnen in Heinsberg, genehmigen 1301 den Verkauf ihrer Eltern.[8] Otto von Bell, Sophie seine Gemahlin, Hermann, ihr Sohn, und Mechtildis, ihre Schwiegertochter, beurkunden am 13. Mai 1305, daß sie dem Deutschen Hause zu Köln für 230 Mark und acht Schillinge ihren Hof zu Berg unweit Fürth verkauft haben nebst 102½ Morgen Land, sowie auch ihre übrigen Besitzungen, bestehend in Wiesen, Weiden, Büschen und Zinsen nebst allem Zubehör, im Bezirke der Herrschaft Hülchrath gelegen.
- ↑ Copoarium, Nro. 76. Abgedruckt in Hennes, Codex Theuton., II 149. 150 und in den Annalen des historischen Vereins, XXVIII und XXIX 220
- ↑ Dumont, Descriptio, 9. 34.
- ↑ Copiarium, Nro.10.
- ↑ Copiarium, Nro. 14. Auch in den Annalen des historischen Vereins, XXVIII und XXIX 222.
- ↑ Copiarium, Nro. 15. Auch Hennes, Codex Theuton., II 163. 269. Fahne, Salm. Urkundenbuch, 59
- ↑ Lac. II 562.
- ↑ Copiarium, Nro. 2.
- ↑ Copiarium, Nro. 3. 4. Nicht bei Hennes, Commenden des Deutschen Ordens. Das Copiarium scheint ihm nicht bekannt gewesen zu sein.