Adeliges Gut
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Der Begriff
Das Adelige Gut auch Adliges Gut genannt, bezeichnete im heutigen Schleswig-Holstein seit 1524 eine bestimmte Art von landwirtschaftlichem Gut. Der Besitzer, bis zum 17. Jh. stets ein Adliger, hatte als Grundherr die hohe Gerichtsbarkeit über alle Bewohner seines Gutsbezirkes inne. Seit Mitte des 17. Jh. war dieses Privileg nicht mehr an den Besitz gebunden, sondern an das Gut selbst. 1867 verloren die Adeligen Güter ihre Gerichtsbarkeit, die Grundbesitzer blieben aber bis 1928 "Obrigkeit der untersten Verwaltung" , also praktisch Bürgermeister. [1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
76 - Adeliges Gut - {deu=Adeliges Gut}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Adeliges Gut,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Adliges Gut. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.