Landdrostei
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Der Begriff
Landdrostei ist die historische Bezeichnung für den Zuständigkeitsbereich eines Landdrostes in Nordwestdeutschland und Holstein. Hier entsprach sie einem Amt. [1]
Einzelne Definitionen
In Hannover unterstanden der Landdrostei bis 1723 mehrere Ämter. 1822 erneuert, entsprach sie nun einem preußischen Regierungsbezirk. [2] Nach der Annexion durch Preußen 1867 behielten die Landdrosteien diesen Namen bis zu einer Neuorganisation 1885.[3]
GOV-Objekttyp
73 - Landdrostei - {deu=Landdrostei}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landdrostei,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl. 1980
- ↑ Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl. 1980
- ↑ Die Umbenennung der Landdrosteien in Regierungsbezirke wurde bereits durch das preußische Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (als auf www.lwl.org/westfaelische-geschichte PDF) festgelegt (§ 2), dessen Inkrafttreten für die Provinz Hannover aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde (§ 155). Artikel Drost. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.