Großherzogtum
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Der Begriff
Großherzogtum ist die Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines Großherzogs.
Einzelne Definitionen
Deutschland
In Deutschland entstanden die Großherzogtümer durch die Rangerhöhung einiger Fürsten durch Napoleon und den Wiener Kongreß. Von den neun Großherzogtümern nach 1806 hatten nur sechs Bestand bis 1918.
Luxemburg
Seit 1815 gibt es noch das Großherzogtum Luxemburg.
Italien
seit 1559 bis 1860 gab es in Italien das Großherzogtum Toscana.
GOV-Objekttyp
61 - Großherzogtum - {eng=grand duchy, deu=Großherzogtum, pol=wielkie księstwo, cze=velkovévodství, fre=Grand-Duché}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Großherzogtum,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT