Extrapost

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  • Extrapost
    • Bedeutung: Fahrt auf Poststraßen, die vom Posthalter auf besonderes Verlangen zur Beförderung von Reisenden oder Güter zu stellen waren.

Hochfürstlich Münsterisches Oberpostamt

Münster, den 11.01.1832: "Den zur Extrapost berechtigten Beamten unseres Verwaltungsbezirks mach wir bekannt, das Extraposten bei Dienst-Reisen nach Orten, welche außerhalb der Postrouten liegen und zu denen fahrbare Wege führen, von den Posthaltern auch dann für die Hälfte des gewöhnlichen Extrapost- Geldes, und gegen Vergütung eines Wartegeldes von 2 1/2 Sgr. pro Pferd und Stunde, von der 7. Stunde abgerechnet, zurückgenommen werden müssen, wenn die Reisenden sich an solchen Orten 24 Stunden aufhalten."