Eupen und Umgegend (1879)/261
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Eupen und Umgegend (1879) | |
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Hannotte vom 23. Oktober 1723 war ein Vetter ihres Gatten, Joh. Werner Hannotte, zu ihrem Erben ernannt worden.
Das Jesuiten-Kollegium erwarb das Vlattenhaus im Jahre 1733 für sich und erhielt durch die Stände der Provinz Limburg die Erlaubniß, es seinen Besitzungen einverleiben zu dürfen.
Nach Aufhebung des Jesuiten-Ordens übernahm die brabantische Domänen-Administration das Vlattenhaus und ließ dasselbe 1774 versteigern. Es gehörten zu jener Zeit zu demselben fünfzig und ein Viertel Bonder Aecker, Wiesen und Gehölz und eine Fruchtmahlmühle mit vier Bonder Grundstücken. Käufer war Theodor Thyssen, für seinen Schwiegervater Arnold Römer Lamberts, welcher es 1785 auf seinen Namen übertragen ließ, und es laut Testament seiner Tochter schenkte, von welcher 1788 der Besitztitel erworben wurde, wonach es an die jetzigen Besitzers die Familie bz. die Erben Birven gelangte.
Das „Kleine-, Reuschenberger- oder Amsterrather-Haus“, jetzt „Herrenhaus“, wurde 1431 von Colyn Beissel an Jakob von Rabottrath verkauft, während 1447 Martin von der Heiden den Hof an Arnold Benssenraede und dessen Gattin übertragen und 1458 wieder Lambert von dem Drieß den Hof seinem Sohn übergeben haben soll. Es fehlt demnach hier jeder Zusammenhang und erst mit dem Jahre 1501, als Elisabeth verw. von Binsfeld geb. von Benssenraede das „kleine Haus“ ihren Kindern übergiebt, laßt sich annähernd eine Besitzfolge nachweisen. Im Jahre 1502 genehmigte Anna und 1506 Joh. von Binsfeld nachträglich den bereits erfolgten Verkauf des Gutes an Servas von Eynatten, von welchem es 1508 sein Sohn Johann erwarb, der es wieder seiner Tochter Agnes und deren Gemahl Jakob von Reuschenberg vermachte. Die Tochter dieser Beiden heirathete den Freiherrn von Harf und deren Sohn Gothard wurde 1599 mit dem „kleinen Hause“, hier „Reuscheberger-Lehen genannt, belehnt, welcher 1611 die Besitzung als lebenslängliche Aussteuer seiner Tochter Anna, deren Gemahl Frambach von Gülpen übertrug. Nach dem Tode der Anna fiel das Gut an die unmündigen Kinder des Gothard von Harf zurück und wurde wegen Forderungen, welche