Eupen und Umgegend (1879)/170
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daer in gevlucht van gelt, zilver en juweelen. Sy werden van vier of 500 peerden ghevolgt, maer creeghen ontset. (Schloß Krapoel genannt, geplündert im Jahre 1601 den 15. Januar. Achtzig Pferde mit einigem Fußvolk haben listig mit einer Petarde das Schloß Krapoel bei Limburg überrascht. Sie bekamen gute Beute durch das dort in Sicherheit gebrachte Geld, Silber und Juwelen. Sie wurden von 400 bis 500 Pferden verfolgt, aber nicht eingeholt.)
Vom 17. Jahrhundert ab sind die über Krapoel vorhandenen Nachrichten etwas reichlicher und nur in nebensächlichen Punkten weichen die Angaben bei Quiz von denen der in Walhorn befindlichen Archivalien ab. Nach Quix starb der kaiserliche Rath und General-Empfänger Arnold Schuyl 1617; Krapoel gelangte an den limburger Forstmeister Johann de Buir, gehörte aber schon 1622 wieder der Maria Schuyl. Nach deren Tode kam es an Arnold Schuyl, welcher, übereinstimmend mit walhorner Notizen 1624 schon als Besitzer und Mitglied der Bank Walhorn, und in gleicher Eigenschaft auch am 2. Februar 1670 genannt wird.
1627 ertheilte der päpstliche Nuntius im Erzbisthum Köln dem Besitzer von Krapoel, Arnold Schuyl, die Erlaubniß, in der Schloß-Kapelle zu Krapoel Sonntags Messe lesen zu lassen. Die gleiche Erlaubniß gab am 14. Dezember 1627 der Erzbischof zu Köln und Bischof von Lüttich, Ferdinand, Herzog von Baiern. Die Konsekration des Altares in besagter Kapelle erfolgte am 28. Mai 1629 durch den General-Vikar des Bischofs von Lüttich.
Am 26. Juni 1653 bewilligte der Pfarrer zu Walhorn dem Arnold Schuyl, den er Herrn zu Krapoel, Walhorn, Haulthain de Bal, Sarl-Dauce, Adeline ec. nennt, eine Familien-Begräbnißstätte und eine Familienbank in der Kirche zu Walhorn, aus Erkenntlichkeit für viele der Kirche erzeigten Wohlthaten. Auf Verlangen des Sohnes des Herrn von Krapoel, Alexander von Walhorn, Kanonikus zu Aachen, bestätigte am 18. März 1673 das Kapitel der Krönungskirche zu Aachen diese Bewilligung.