Eupen und Umgegend (1879)/109
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als ihr Titel angegeben; das Altarbild weist auch darauf hin; auch jetzt noch wird das Fest Maria Himmelfahrt als Hauptpatrocinium gefeiert, während das Fest des hl. Lambertus mit weniger Feierlichkeit begangen wird. — Erst in einer Quittung vom Jahre 1759 wird die Kapelle als dem Hl. Lambertus, dem Patron der Diöcese Lüttich, geweiht angegeben. Es fehlen die Nachrichten darüber, wann und aus welcher Veranlassung die jetzt übliche Bezeichnung gebräuchlich geworden ist.
Die Kapelle wurde Ende 1690 und Anfangs 1691 von der Familie Clebank auf deren Grundeigentum und größtentheils auf deren Kosten erbaut. Unter'm 21. August 1690 wurde ein Vertrag geschlossen zwischen dem zeitigen Abte von Klosterrode, Joannes Bock einerseits und den Brüdern Michael und Mathias Clebank, von denen letzterer im Namen seiner Mutter unterzeichnete, andererseits, wodurch die Brüder Clebank sich verpflichteten, „zur Ehre Gottes“ und zur „Verherrlichung der allerseligsten Mutter Maria“, wie auch für die „Bequemlichkeit der Einwohner, besonders der armen Arbeiter“ eine Kapelle im „Werth“ zu Eupen zu bauen, in welcher der Gottesdienst in geziemender Weise abgehalten werden könne. Dagegen versprach der Abt von Klosterrath, einen fähigen und würdigen Klostergeistlichen dem Pfarrer von Eupen beizugeben, welcher im Pfarrhause wohnen und in der bezeichneten Kapelle an Sonn- und Feiertagen, wie auch in der Woche Gottesdienst halten solle. Die Brüder Clebank übernahmen ferner die Verpflichtung auf zwei Jahre, dem genannten Geistlichen jährlich 40 Reichsthaler (imperiales) zu zahlen. Wofern nach Ablauf dieser zwei Jahre die Familie Clebank nicht zahlen wollte und andere Mittel zur Entrichtung dieser Summe nicht gefunden würden, sollte die Kapelle geschlossen und weiter kein Gottesdienst mehr darin gehalten werden. Die Schlüssel der Kirche und die Verwaltung sollten der Familie Clebank bis auf Weiteres verbleiben.“ Als Zeugen fungirten bei diesem Akte Wilhelm Cuperus, zeit. Pfarrer von Eupen und. Petrus Maes, Pfarrer von Henry Chapelle (Henrici capellae). In einem am 26. August 1690 gehaltenen Kapitel gaben die Regularen von Klosterrath ihre Zustimmung zu dem abgeschlossenen