Ehemals edelfreie Familien

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Als edelfrei bezeichnet man die Familien, die bereits seit der Eroberung durch Karl den Großen Herrschaftsrechte und bestimmte Freiheitsrechte besaßen. Man nennt diese Familien auch "schöffenbarfrei". Hinweise zu dieser Personengruppe und ihren Rechten findet man im Sachsenspiegel des Eike von Repkow.

Externer Link: schoeffenbarfrei.jimdo.com