Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden/015

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Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden
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— 15 —


Seite der Bergkette schützt, zu belagern bis zur Zerstörung keine Herstellung der Veste zu dulden. Die Stadt und Konrad v. Möllenbec sandten den Pladiesen sofort den Fehdebrief. Hudenbeck wurde berannt, gewonnen und gebrochen.
      Gegen 1570 brachte Dorothea v. Pladis dieses Gut durch Heirat an Johann v. Rollinghausen gen. Korte, der 1589 noch als Besitzer aufgeführt wird. 1590 gehört Henrich v. Korte zur ravensbergischen Ritterschaft. Die Enkelin des genannten Johann: Margarethe Anna v. Rollinghausen gen. Korte heiratete um 1630 Christoph Wolrad v. Gaugrebe a. d. H. Sidlinghausen, der durch diese Heirat Hudenbeck erwarb. Aber bereits die Tochter dieses Paares : Agnes Sophie Catharine v. Gangrebe brachte das Gut um 1653 an Jobst Kasper v. Schele zu Kuhhof. 1754 ist der Kaiserliche Kammerherr Friedrich v. Schele (geb. 1697) Besitzer. Wahrscheinlich dessen Sohn war Karl Friedrich v. Schele (geb. 1733). Er machte als preußischer Offizier den siebenjährigen Krieg mit, ward 1763 als Hauptmann wegen Invalidität verabschiedet und zog sich nach Hudenbeck zurück, wo er 1804 noch in seinem 68. Lebensjahr als Hauptmann a. D. wohnte. Bald darauf ist mit ihm diese Linie auf Hudenbeck erloschen. Denn sein einzigster Sohn Johann Friedrich (geb. 1768) war vor 1785 schon gestorben. Das Gut, dessen jährliches Einkommen damals 800 Thlr. betrug, fiel an seinen nächsten Verwandten v. Oheimb , der es 1809 besitzt. Der gegenwärtige Eigentümer ist der Landrat des Kreises Lübbecke Geh. Regierungsrat v. Oheimb.
      Der von einem Graben umgebene Burgplatz, auf welchen eine Brücke führt, liegt südlich von dem später erbauten Hause Hudenbeck. Das Schelesche Steinwappen nebst dem v. Steinäckerschen befindet sich am Thor, hart an der Chaussee.
9. Crollage.
[Quellen: Ledebursche Stammtafeln aus dem Crollager Archiv; Mitteilungen des General Major Frhr. H. v. Ledebur in Charlottenburg; des Premierleutnant a. D. v. Spießen in Münster; Alemann, collectanea rav.; Urkundenbuch der v. d. Bussche; Ledebur, Adelslexikon; Fahne, westf. Geschlechter.]
      Es giebt wohl kaum eine Geschichte eines Gutes, worüber die Nachrichten sich so widersprechen, wie bei der Crollager Geschichte. Rudolf v. Langen zu Lonne, vermählt mit Geseke v. Snetlage (Tr. von N. und N. v. Haren) war 1546 Herr von Crollage. Er ist der bis jetzt als erster Besitzer festgestellte Eigentümer des Gutes. Nachrichten über Crollage vor dieser Zeit existieren nicht. Rudolfs Sohn: Herbord v. Langen ist, laut einer Originalurkunde zu Hünefeld, 1551 zu