Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden/005
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
— 5 —
2. Harlinghausen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden | |
<<<Vorherige Seite [004] |
Nächste Seite>>> [006] |
Datei:Ravensberg-Minden-Rittersitze.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
- Landgrafen von Hessen-Kassel sehr befreundet. Letzterer war auch einmal wochenlang mit seinem ganzen Hofstaat in Hüffe zu Besuch. Das Gut soll nie lustigere Tage gesehen haben, als die, an welchen der Landgraf in den Mauern von Hüffe weilte und Opernsängerinnen x. aus Kassel mitgebracht waren. 1788 nahm v. Jungken als Generalleutnant und Kammerherr seinen Abschied und siedelte nach Hüffe dauernd über, wo er noch 1804 wohnte. Der General v. Jungken war kinderlos und die Erbin wurde ein Fräulein v. Romberg, seine rechte Nichte. Diese heiratete einen emigrierten französischen Edelmann Chevalier de Vely aus der Gegend von Verdun, dem der Erblasser die Verpflichtung auferlegte, Namen und Wappen der Jungken anzunehmen, infolgedessen sich die jetzigen Besitzer, seine beiden Enkel, Freiherrn v. Vely-Jungkenn nennen. 1806 nahm Chevalier de Vely Besitz von Hüffe. — Das Gut hatte 1804 einen Wert von 70.000 Thlr.
- [Quellen: Vasallentabellen und minden-ravensbergische Lehngüter aus dem Geh. Staatsarchiv; Alemanns collectanea rav. ; Westf. Magazin; Busschesche Urkunden und Regesten;]
- Mitteilungen des Premierleutnant v. Spießen in Münster.] Die ältesten Nachrichten über diesen Rittersitz reichen in das Jahr 1383 zurück, während das Dorf gleichen Namens schon 1280 erwähnt wird. Im Jahre 1383 verkauft nämlich der Knappe Johann v. d. Borne nebst Frau und Kindern dem Stift Levern eine Rente aus seinem Hause zu Harlinghausen. Das Gut wird in dieser Zeit Herlikehusen genannt. 1492 ist Johann v. d. Borne Erbherr zu Harlinghausen und fundiert die Kirche zu Oldendorf. Sein Enkel Alhard v. d. Borne war 1546 Besitzer des Gutes. Alhards Sohn, Reinike v. d. Borne starb am 23. April 1600 kinderlos; bis zu dieser Zeit scheint Harlinghausen ein Bornesches Besitztum gewesen zu sein. Der v. d. Borne folgten die v. Greften, wie Alemann 1689 berichtet. Seit wann sie hier saßen und wie lange, darüber fehlen die Anhaltspunkte. Im Jahre 1640 sind die v. d. Bussche Eigentümer des Gutes; und zwar war der erste Besitzer aus dieser Familie Philipp Siegesmund v. d. Bussche (geb. 1598 † 1657) zu Ippenburg, dessen Bruder Borries 1632 zu Oldendorf beigesetzt war, was schließen läßt, daß damals Harlinghausen den Busschen bereits gehörte. Dem Philipp Siegesmund succedierte sein Sohn Klamor v. d. Bussche, Landdrost von Ravensberg († 1723). Da dessen Kinder jung gestorben waren, so erbte Harlinghausen sein Neffe Ernst August Philipp v. d. Bussche, han. General, der 1761 starb. Letzterem folgte im Besitz Albert Ludwig, sein ältester Sohn († 1768), osnabrückischer