Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/056
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- restituieren oder sich dergestalt mit ihm abfinden, daß er sich nicht beschweren solle.“ Dies Versprechen wurde jedoch nicht erfüllt; auch die immer aufs neue wiederholten, oft in gar flehentlichem Tone gehaltenen Eingaben an Serenissimum blieben ohne Erfolg. Erst P. Schumacher gelang es 1893, die Wiese der Pfarre zurückzugewinnen. Auf Költzow folgte 1588 Daniel Eme aus Plau, † 1614 Mitte Juli, 46 J. alt, verh. Anna Sternberg (Sohn vermutlich in Gr. Tessin); dann Matthäus Bojemus, Sohn des P. Bernhard in Wittenburg, eingef. 1615 März 12, resignierte Sommer 1629, nachdem er eine überaus rohe Behandlung von Kurt v. d. Lühe auf Panzow erfahren.[1]
1629–1664. Netzeband, Christian, aus Freyenstein in der Mark, vorher P. in Passee 1619, das bei seiner Versetzung 1629 mit Kirch Mulsow kombiniert ward. Emerit. 1664 Okt., † 1669 Nov., 76 J. alt. – Verh. 1) Wwe. seines Vorgängers in Passee Valentin Teichmann. 2) 1639 des seligen Nicolai Rachels[2] Wwe. Sohn in Teterow; Schwiegersöhne Plessing (und Rhode)-Dreveskirchen und der Nachfolger.
1664–1694. Scharfenberg, Joachim, get. zu Güstrow Dom 1639 Sept. 22, Sohn des Joachim.[3] P. 1664 ordin. Okt. 15, † 1694 März 26 im 55. J. – Verh. Sabine Netzeband, Tochter des Vorgängers, † a. Wwe. 1704 Febr. 16. Sohn in Parum Schw. Ss.
- ↑ Eine aus einem sogen. alten Kirchenbuche stammende Notiz nennt zwischen Költzow und Eme noch Johann Berchei: „1585 Okt. 12 ist Johann Berchei eingesetzt“, so soll dieser mit eigener Hand darin vermerkt haben. Im Mai 1585 war aber aktenmäßig Költzow da, für den 1588 Eme eingesetzt wurde. Ich vermute, daß es der Johann Berckheim war, der nach Brunshauptener Pfarrakten dort 1584 begegnet; vielleicht hat er vorübergehend (Költzow könnte aus dem obengenannten Grunde vom Dienst suspendiert gewesen sein) in Mulsow amtiert.
- ↑ Wohl der 1611 immatrikulierte Nikolaus Rachel aus Güstrow, vermutlich Sohn des P. Mauritius an der Pfarrkirche.
- ↑ Im Bürgerbuch ist ein Joachim Scharpenberg erst 1653 Juli 8 eingetragen; es scheint indessen, als ob man das Bürgerrecht dort oft erst längere Zeit nach der Seßhaftmachung erwarb. Der Beruf ist leider nicht genannt; das mit dem Jahre 1600 beginnende Bürgerbuch nimmt diesbezüglich zunächst einen erfreulichen Anlauf, verzeichnet in der Folge aber, im 17. Jhdt. wenigstens, den Beruf immer seltener. Nur die Herkunft ist meist angegeben. Danach stammte der Obige aus Güstrow, doch habe ich einen älteren Scharfenberg nicht gefunden.