Die Kirchenbücher in Baden (1957)/50

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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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Orten mit denselben Bezeichnungen. Sie sind oft Familienweise angelegt wie der status animarum, um die Abendmahlsteilnahme zu übersehen. Manchmal sind diese Register mit dem Seelenbeschrieb verbunden.

      Ähnliches stellen die Erstkommunikantenregister oder Konfirmandenbücher[1] dar. Sie heißen auch Katechumenenverzeichnisse, Kinderexamenregister. Da sie Namen und Herkunft, Geburtsort und Geburtstag, auch Taufort, angeben, können sie in Zeiten und Gegenden mit starkem Bevölkerungswechsel Hinweise auf die Herkunft der Eingetragenen bieten.

      5. Verkünd- und Aufgebotsbücher geben oft in den Eheaufgeboten den sonst nicht bekannten Trauort an, klären die Abstammung der Brautleute. In der Verkündigung von Seelenmessen können möglicherweise die Namen von auswärts Verstorbenen, die im KB nicht festzustellen wären, bekannt oder zweifelhafte Namen und Familienzugehörigkeit durch das Verkündbuch entziffert werden. Gelegentlich sind Einträge statt in das KB in die Verkündbücher geraten (Buchen 1732)[2].

      6. Auch Agenden, Almosenrechnungen, Kirchenstuhlbücher, Totenzettel, Grabmälerverzeichnisse, in evangelischen Gebieten die Leichenpredigtbücher und -Sammlungen[3], auf katholischer Seite die Bruderschaftsverzeichnisse, können auszuwerten sein.

      7. Pfarrchroniken, Stiftungs-(Heiligen-)Rechnungen, Salbücher, Urbare, Inventare u.s.w. können sodann wegen der darin vorkommenden Namen der Familienforschung dienen. In den vielfach noch erhaltenen Kirchenrechnungen finden sich Namen von Pfarrern, Mesnern, Lehrern, Stiftern von Zinszahlern und Handwerkern.

      8. Die Konsistorienbücher reformierter Gemeinden enthalten Protokolle über die Durchführung der kirchlichen Ordnung, Ahndung von Verstößen (uneheliche Geburt u. a.) und können wertvolle familienkundliche Aufschlüsse geben.

      9. In den Pfarr- und Dekanatsarchiven (z.T. in Mitteilungen der Bad. Histor. Commission verzeichnet) findet sich manches Aktenmaterial, z. B. über Ehedispense. Eine Verzeichnung und Erschließung dieses Materials wäre sehr zu wünschen, da es an vielen Orten ganz unbeachtet der Gefahr des Verlustes ausgesetzt ist.

  1. Im e Bereich kommt verhältnism. spät erst die Bezeichnung Konfirmation auf, in Württbg. s 1722 amtlich.
  2. Vgl, Ed. Edelmann, Verkündbücher u. Fam.-forschung, Oberrhein. Pastoralblatt 1941, 8. – Ein Erlaß des Erzb. Ordinariats ordnete 1940 die Sammlung u. Verzeichnung der Verkündbücher u. ihre Aufbewahrung bei den KB an – J. Ebner, Das Verkündbuch, Oberrhein. Pastoralbl. 1905, 292 f.
  3. In e Gebieten hat man mit Verzeichnung und Herausgabe der Leichenpredigten begonnen. Vgl. O. Dammann, Leichenpredigten u. Leichengedichte der Univers.-Bibl. Heidelberg. Archiv f Si 1936 u. Wecken, Taschenbuch (1951), S. 192 f. 50