Die Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein 1867-1970/12

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Die Bevölkerung der Gemeinden in Schleswig-Holstein 1867-1970
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Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein, Kiel
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3. Gemeinden

Entstehung, Begriffe, Arten, Wandel

Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die ein festgelegtes Gebiet umfassen; sie können aufgelöst und neugebildet werden, und ihre Grenzen können geändert werden. Ihre Gebiete - und etwaige gemeindefreie - lassen sich zur Gesamtfläche des Landes addieren. "Gemeinde" darf nicht verwechselt werden mit "Dorf", einem siedlungsgeographischen Begriff, auch wenn sie von ihm den Namen hat, oder wenn die Einwohner des Dorfes zugleich die gesamte Bevölkerung der Gemeinde ausmachen. Meistens umfaßt das Gebiet einer Gemeinde mehrere Wohnplätze (Dorf, Gut, Siedlung, Häusergruppe, Einzelhaus u.a.m.), die räumlich durch unbewohntes Gelände voneinander getrennt sind. Zu großen Gemeinden können mehrere Dörfer gehören. Es kommt auch vor, daß eine Siedlung oder ein Dorf in begünstigter Lage (wie zum Beispiel in Büche, um einen Bahnhof) sich zu weit größerer Bedeutung entwickelt hat, als sie das alte, namengebende Dorf der Gemeinde besitzt. Da sich die amtliche Statistik in der Regel der Gemeinde - und nicht des Dorfes - als kleinster regionaler Erhebungseinheit bedient, gelten alle Zahlen auch für das ganze Gebiet der Gemeinde.

Die Eingliederung


1867 wurden zunächst drei Hauptarten mit eigenen Rechtsgrundlagen unterschieden: Städte (einschließlich Flecken), Landgemeinden und Gutsbezirke.

In der Anlage B zur Verordnung 'betreffend die Organisation der Kreis- und Distrikbehörden, sowie die Kreisvertretungen in der Provinz Schleswig-Holstein' vom 22. 9. 1867 (GS 1867, S. 1601) sind die im Stande der Städte auf den Kreistagen in Schleswig-Holstein vertretenen Flecken einzeln aufgehört. Hier ist der Flecken als eine stadtähliche Gemeinde mit den den Rechten und Pflichten einer Stadt.